Öffentliche Bekanntmachung des Planungsverbandes “Berzdorfer See” zur Haushaltssatzung 2009
Aufgrund von § 58 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vom 19.08.1993 (SächsGVBl. S. 815, 1103), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 29.01.2008 (SächsGVBl. S. 138, 160) in Verbindung mit § 76 (Abs. 3) der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2003 (Sächsl. S. 55, 159), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 29.01.2008 (SächsGVBl. S. 138, 158), wird die Haushaltssatzung 2009 des Planungsverbandes “Berzdorfer See” hiermit öffentlich bekannt gemacht.
§ 1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben von je 215.870 €
– davon im Verwaltungshaushalt 122.185 €
– davon im Vermögenshaushalt 93.685 €
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen 0 € (Kreditermächtigung)
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 0 €
§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 0 €
§ 3
Die Umlage des Verwaltungshaushaltes wird festgelegt auf 25.500 €
Auf die einzelnen Gemeinden entfallen davon:
– Kreisfreie Stadt Görlitz 12.750 €
– Gemeinde Schönau-Berzdorf 7.013 €
– Gemeinde Markersdorf 5.737 €
§ 4
Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung 01.01.2009 in Kraft.
Görlitz, den 16.02.2009
Joachim Paulick
Verbandsvorsitzender
Auf die öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung, einschließlich des Haushaltsplanes 2009, in der Zeit vom 11.03.2009 bis 19.03.2009 im Rathaus Markersdorf, Kirchstraße 3, im Zimmer 10, 02829 Markersdorf, während der allgemeinen Sprechzeiten wird hiermit hingewiesen.
Der Beschluss der Haushaltssatzung 2009 wurde dem Kommunalamt des Landratsamtes Görlitz mit Schreiben vom 08.12.2008 angezeigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Ein vorlagepflichtiger Beschluss darf vollzogen werden, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss nicht innerhalb eines Monats beanstandet hat.