Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Geobasisinformationsgesetz
Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:
Betroffene Flurstücke
Gemarkung / Flur Markersdorf / Flur 12 (4141)
Flurstücke: 4, 9, 13, 14, 15/2, 35, 38/1, 39, 40/1, 44/6, 44/5, 44/3,
44/1, 45/1, 45/2, 46/1, 108/4, 109/1, 109/2, 110, 111/1, 112, 113,
114, 118/9, 118/5, 118/6, 122/1, 123, 124, 125/1, 125/2, 127/6,
127/5, 127/3, 131/2, 132, 133, 135, 136/2
Art der Änderung
1. Zerlegung, Änderung der Flächengröße, Änderung Gebäu-
denachweis, Änderung Nutzungsnachweis
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermGeoG.
Das Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ist nach § 2 des SächsVermGeoG für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermGeoG zugrunde.
Die Unterlagen liegen in der Zeit vom
03. November bis zum 02. Dezember 2008,
im Landratsamt Görlitz, Außenstelle,
Sonnenstraße 7, 02826 Görlitz,
in der Zeit
Mo., Mi., Do. von 09:00 – 15:30 Uhr
Di. von 09:00 – 18:00 Uhr
Fr. von 09:00 – 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVerm-GeoG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters sieben Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle während der Öfnungszeiten zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.
Görlitz, den 30.10.2008
Trenkler
Komm. Amtsleiterin