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Auslegung Bebauungsplanentwurf BS 09 Blaue Lagune am Berzdorfer See

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes BS 09 “Sport- und Freizeitanlagen Blaue Lagune” am Berzdorfer See, gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Planungsverband Berzdorfer See hat in seiner Sitzung am 29.04.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes BS 09 “Sport- und Freizeitanlagen Blaue Lagune” am Berzdorfer See beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich im Süden der Stadt Görlitz, am Berzdorfer See, nahe dem Bootshafen Tauchritz, südwestlich der Halbinsel.
Der Bebauungsplan wurde gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt und hat in der Zeit vom 12.05.2015 bis zum 15.06.2015 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegen.
Es wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen des Bebauungsplanes liegen vor.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde geändert. Die Schutzgüter sind von den Änderungen des Entwurfes des Bebauungsplanes nicht betroffen. Die Änderungen betreffen den Entfall folgender Festsetzungen: “Die Anzahl der Boote, die auf dem Vereinsstützpunkt für diesen Zeitraum registriert sind, wird auf maximal 40 begrenzt. Gastsegler haben den Hafen zu nutzen.” Der Sachstand sowie die Befristung der Nutzung Sondergebiet Vereins-(Segel)-Stützpunkt werden in einem städtebaulichen Vertrag geregelt:
“Gemäß § 9 Abs. 2 BauGB wird die Nutzung Sondergebiet Vereinsstützpunkt befristet bis zum 31.12.2021. Als Folgenutzung wird Sondergebiet Camping festgesetzt. Innerhalb der Baufläche mit der Nutzung als Camping sind bauliche Anlagen zulässig:
– Aufenthaltsräume,
– Spiel- und Sportanlagen,
– Stellplätze für Zelte,
– Stellplätze für Fahrzeuge und deren Anhänger (z. B. Caravan, Wohnanhänger),
– Sanitäranlagen sowie
– Anlagen, die der Zweckbestimmung eines Camping-/Caravan-Platzes dienen.”

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 18.01.2016 bis 19.02.2016 in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, Sachgebiet Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss linker Gang, während der Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag 06:30 – 19:00 Uhr
Freitag 06:30 – 16:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4 a Abs. 3 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen zu den Änderungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Görlitz, den 04.12.2015

Siegfried Deinege
Verbandsvorsitzender
Planungsverband Berzdorfer See

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