Öffentliche Bekanntmachung der Wahl zum Gemeinderat und zu den Ortschaftsräten am 07. Juni 2009
1. Zu wählen sind
1. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahl
– frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und
– spätestens am 23. April 2009 bis 18:00 Uhr beim Vorsitzenden
des Gemeindewahlausschusses schriftlich einzureichen.
Anschrift
Gemeindeverwaltung Markersdorf, Zimmer 02,
Kirchstr. 3, 02829 Markersdorf
2. Wahlvorschläge können von Parteien und Wählervereinigungen eingereicht werden.
3. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
1. Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften aufzustellen. Die Wahlvorschläge müssen den Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge in § 16 Kommunalwahlordnung (KomWO) entsprechen; die im § 16 Abs. 3 KomWO genannten Unterlagen sind den Wahlvorschlägen beizufügen.
2. Wählbar sind Bürger der Gemeinde/Stadt und Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (ausländische Unionsbürger), die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde/Stadt/Ortschaft wohnen.
– Bürger der Gemeinde/Stadt ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes.
– Für ausländische Unionsbürger ist Voraussetzung, dass sie weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, die Wählbarkeit verloren
haben.
Sich bewerbende ausländische EU-Bürger haben bis zum Ende der Einreichungsfrist gegenüber dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses an Eides statt zu versichern, dass sie im Herkunftsmitgliedsstaat die Wählbarkeit nicht verloren haben.
3. Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über Bewerberaufstellungen und Zustimmungserklärungen sind – während der allgemeinen üblichen Öffnungszeiten – erhältlich:
Anschrift
Gemeindeverwaltung Markersdorf, Zimmer 02,
Kirchstr. 3, 02829 Markersdorf
4. Hinweise auf Unterstützungsunterschriften
1. Jeder Wahlvorschlag muss entsprechend der unter 1. angegebenen Mindestzahl zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlags von Wahlberechtigten, die keine Bewerber des Wahlvorschlages sind, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften).
2. Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung des Wahlvorschlags bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung
Anschrift
Gemeindeverwaltung Markersdorf, Zimmer 02,
Kirchstr. 3, 02829 Markersdorf
während der allgemeinen Öffnungszeiten bis 23. April 2009, 18.00 Uhr, geleistet werden.
Die Wahlberechtigten haben sich auf Verlangen auszuweisen.
Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen Zustandes die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Verwaltung ersetzen wollen, haben dies beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses spätestens am 16. April 2009 schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen.
3. Der Wahlvorschlag einer Partei, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags
a) im Sächsischen Landtag vertreten ist oder
b) seit der letzten Wahl im Gemeinderat der Gemeinde vertreten ist oder
im Gemeinderat einer an einer Gemeindeeingliederung oder Gemeindevereinigung beteiligten früheren Gemeinde im Wahlgebiet vertreten war,
bedarf keiner Unterstützungsunterschriften. Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Gemeinderat zum Zeitpunkt der
Einreichung angehören oder zum Zeitpunkt der Gemeindeeingliederung oder Gemeindevereinigung angehört haben, unterschrieben ist.
Bei der Einreichung der Wahlvorschläge zur Wahl der Ortschaftsräte
ist wie vorstehend zu verfahren. Dabei kommt es auf die Vertretung der Partei oder Wählervereinigung im Gemeinderat/Stadtrat oder im Ortschaftsrat an.
Markersdorf, den 27.03.2009
gez. Thomas Knack
Bürgermeister