Bekanntmachung des Planungsverbandes “Berzdorfer See” über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2011
Entsprechend § 58 (1) des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vom 19. August 1993 (SächsGVBl. S. 815, ber. S. 1103) in der Fassung gültig ab 11.07.2009 i. V. m. § 76 Abs.1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 31.03.2003 (Sächs.GVBl. S. 55), in der Fassung gültig ab 11.07.2009, liegt der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2011 des Planungsverbandes “Berzdorfer See” in der Zeit von
Mittwoch, dem 03. November 2010 bis
Donnerstag, den 11. November 2010
Rathaus Markersdorf, Kirchstraße 3, im Sekretariat des Bürgermeisters zu folgenden Sprechzeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus:
Montag von 08:30 bis 12:00 Uhr (bitte klingeln)
Dienstag von 08:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch von 08:30 bis 12:00 Uhr (bitte klingeln)
Donnerstag von 08:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag von 08:30 bis 11:30 Uhr
Einwohner und Abgabenpflichtige können bis zum Ablauf des 23. November 2010 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2011 in o.g. Örtlichkeit erheben.
Görlitz, den 07. Oktober 2010
Joachim Paulick
Verbandsvorsitzender