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Planungsverband “Berzdorfer See”: öffentliche Auslegung

Bekanntmachung des Planungsverbandes “Berzdorfer See” über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2014

Entsprechend § 58 (1) des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vom 19. August 1993 (SächsGVBl. S. 815, ber. S. 1103) in der Fassung gültig ab 01.03.2012 i. V. m. § 76 Abs.1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 31.03.2003 (Sächs.GVBl. S. 55), in der Fassung gültig ab 01.03.2012, liegt der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2014 des Planungsverbandes “Berzdorfer See” in der Zeit von
Montag, dem 14. Oktober 2013 bis
Dienstag, dem 22. Oktober 2013

im Rathaus Markersdorf, Kirchstraße 3, im Sekretariat des Bürgermeisters zu folgenden Sprechzeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus:
Montag von 08:30 bis 12:00 Uhr (bitte klingeln)
Dienstag von 08:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch von 08:30 bis 12:00 Uhr (bitte klingeln)
Donnerstag von 08:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag von 08:30 bis 11:30 Uhr

Einwohner und Abgabenpflichtige können bis zum Ablauf des 01. November 2013 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2014 in o.g. Örtlichkeit erheben.

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