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Bildung eines Gemeindewahlausschusses

Aufforderung zur Bildung eines Gemeindewahlausschusses in der Gemeinde Markersdorf zur Kommunalwahl am 07. Juni 2009

Die Wahl zum Gemeinderat Markersdorf und zu den Ortschaftsräten Deutsch-Paulsdorf, Friedersdorf, Gersdorf, Holtendorf, Jauernick-Buschbach, Markersdorf, Pfaffendorf findet mit der Europawahl am 07. Juni 2009 statt.

Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Gemeinde- und Ortschaftsratswahlen sind:
– das Sächsische Kommunalwahlgesetz und
– die Sächsische Kommunalwahlordnung.

Die Parteien und Wählervereinigungen der Gemeinde Markersdorf werden hiermit aufgefordert, entsprechend Vorschläge zur Mitarbeit in dem Gemeindewahlausschuss bis 20.02.2009 an folgende Adresse einzureichen:

Gemeindeverwaltung Markersdorf
Kirchstraße 3, 02829 Markersdorf

Die §§ 2 ff. des Sächsischen Kommunalwahlgesetzes enthalten folgende Bestimmungen:

Das Wahlgebiet für die Gemeinde Markersdorf ist das Gebiet der Gemeinde Markersdorf. Die Wahl wird in Wahlkreisen durchgeführt. Die Gemeinde Markersdorf bildet einen Wahlkreis.
Für die Stimmabgabe werden in der Gemeinde Markersdorf mehrere Wahlbezirke im Wahlkreis gebildet.
Wahlorgane in der Gemeinde Markersdorf sind der Gemeindewahlausschuss, der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses und die Wahlvorstände. Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter sowie zwei bis sechs Beisitzern und deren Stellvertretern, welche von dem Gemeinderat Markersdorf aus den Wahlberechtigten und den Gemeindebediensteten der Gemeinde zu wählen sind.
Die in der Gemeinde Markersdorf vertretenen Parteien und Wählervereinigungen sollen dabei angemessen berücksichtigt werden.

Die §§ 33 ff. Kommunalwahlgesetz enthalten für die Ortschaftsratswahlen
folgende Bestimmungen:

Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Ortschaft. Jede Ortschaft bildet nur einen Wahlkreis. Für die Stimmabgabe wird in jeder Ortschaft ein Wahlbezirk gebildet. Wahlorgane sind die entsprechenden Organe zur Gemeinderatswahl.
Auf Grundlage von § 22 der Kommunalwahlordnung muss der Gemeindewahlausschuss für jede Wahl des Gemeinderates und der Ortschaftsräte neu gewählt werden. Er besteht nach der Wahl solange fort, bis alle Arbeiten abgewickelt sind.
Der Gemeindewahlausschuss muss rechtzeitig vor der Wahl zusammentreten. Um die Terminkette einzuhalten, ist vorgesehen, dass der Gemeindewahlausschuss und der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses und dessen Stellvertreter im Gemeinderat Markersdorf am 19.03.2009 gewählt werden.

Markersdorf, den 30.01.2009

gez. Knack
Bürgermeister

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