Finanzamt Görlitz: Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung
Die Ergebnisse der Bodenschätzung (Nachschätzung) der Gemarkungen
Markersdorf, Pfaffendorf. Friedersdorf, Jauernick-Buschbach
werden während der Dienststunden in der Zeit
vom 02.04.2013 bis 02.05.2013
in den Diensträumen des o. g. Finanzamtes offengelegt.
Offengelegt werden Nachschätzungsurkarten und die Feldschätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke nicht gesondert bekannt gegeben (§ 13 Abs. 1 und 4 BodSchätzG). Wir bitten um telefonische Vorabsprache (-anmeldung), Tel. 03581/875 5144 oder 875 5143.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Mit Ablauf der Offenlegungsfrist von einem Monat gelten die Ergebnisse der Nachschätzung als bekannt gegeben (§ 13 Abs. 3 BodSchätzG). Ab diesem Zeitpunkt besitzen die Nachschätzungsergebnisse den Charakter eines Verwaltungsaktes. Gegen diesen kann Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch ist beim vorbezeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.
Die Frist für die Einlegung des Einspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des letzten Tages der Offenlegungsfrist.
Der Einspruch ist ausgeschlossen, soweit dieser Verwaltungsakt die Ergebnisse der Nachschätzung ändert oder ersetzt, gegen die ein zulässiger Einspruch oder (nach einem zulässigen Einspruch) eine zulässige Klage, Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde anhängig ist. In diesem Fall wird der neue Verwaltungsakt Gegenstand des Rechtsbehelfsverfahrens.
Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt ist.