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Öffentliche Auslegung: Entwurf des Bebauungsplanes BS 09 “Sport- und Freizeitanlagen Blaue Lagune”

Der Planungsverband Berzdorfer See hat in seiner Sitzung am 29.04.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes BS 09 “Sport- und Freizeitanlagen Blaue Lagune” am Berzdorfer See beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich am Südwestufer des Berzdorfer Sees und liegt ca. 1 km westlich der Ortslage Tauchritz.

Es umfasst folgende Flurstücke:
Gemarkung Schönau-Berzdorf: 2218/3 teilweise, 2311/1 teilweise, 2482/10 teilweise, 2482/12 teilweise, 2482/15 teilweise, 2505/7 teilweise;
Gemarkung Hagenwerder Flur 5: Flurstück 55/6 teilweise.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 12.05.2015 – 15.06.2015
in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, Sachgebiet Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss linker Gang, während folgender Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag 06:30 – 19:00 Uhr
Freitag 06:30 – 16:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

In den Auslegungsunterlagen ist auch der Umweltbericht mit den Ergebnissen der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB enthalten. Folgende umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen des Bebauungsplanes liegen vor:

Boden:
– dauerhafter Verlust von Böden durch Versiegelung
– Vermeidung von Vermischung der Bodenschichten (Trennen der Mineralschicht und Mutterboden) während der Bauphase
– bodenmechanische Untersuchung wird beauftragt

Wasser:
– keine Verschlechterung der Wasserqualität
– teilweise Hochwasserüberschwemmungsgebiet
– neue Berechnung der Hochwasserlinie läuft
– keine Überströmung des Arbeitsdamm bei einem HQ-100-Ereignis

Klima/Luft:
– Beeinflussung des Mikroklimas während der Bauzeit durch Verlust von Vegetationsstrukturen
– geringe Verschlechterung der Luftqualität durch erhöhten Pkw-Verkehr nicht ausgeschlossen
– Pflanzung von Gehölzen als ausgleichende Wirkung auf das örtliche Kleinklima
Landschaftsbild:
– mittlere Beeinträchtigung des bereits anthropogen beeinflussten Landschaftsbildes (Bergbaufolgelandschaft) durch die Errichtung baulicher Anlagen und Entfernung von Gehölzstrukturen
– Neuaufforstung von Laubbäumen, Neuanpflanzung von Hecken sowie Erhalt landschaftsprägender Gehölzflächen als Kompensationsmaßnahme

Schutzgebiete:
– keine betroffen, aber angrenzend zu Naturschutzgebiet “Rutschung “

Flora/Biotope/Wald:
– Überbauung des gesetzlich geschützten Biotops “naturnahes, temporäres Kleingewässer” sowie “Schilfröhricht außerhalb stehender Gewässer”
– Wiederherstellung der Biotope innerhalb und außerhalb des Planungsgebietes
– Beanspruchung von Flächen im Sinne des SächsWaldG durch Überbauung von ca. 1 ha Waldfläche
– Neuaufforstung außerhalb des Plangebietes

Fauna:
– Artenschutzrechtliche Erfassungen von Vögeln, Amphibien, Reptilien, Lauf- und Wasserkäfern, Tagfaltern und Heuschrecken
– Beeinträchtigungen durch Überplanung von Habitaten
– Maßnahmen zum Erhalt/Neuanlage von Ersatzhabitaten
– Verringerung der Beeinträchtigung durch Festlegung von Bauzeiträumen sowie Schutzmaßnahmen

Mensch:
– geringe Beeinträchtigung durch erhöhten Pkw- und während der Bauphase auch Lkw-Verkehr
– Verbesserung der Freizeit- und Erholungsangebote in der Umgebung
– Schalltechnische Untersuchung läuft

Kultur- und Sachgüter:
– keine Beeinträchtigung Übersichtsplan unmaßstäblich

Übersichtsplan unmaßstäblich
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Diese Veröffentlichung erscheint am 30.04.2015 im Schöpsbote der Gemeinde Markersdorf.

Görlitz, den 10.04.2015

Siegfried Deinege
Verbandsvorsitzender
Planungsverband Berzdorfer See

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