Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB
Geplant ist die Ausweisung eines Gewerbestandortes für nicht erheblich belästigende Gewerbebetreibende innerhalb der umgrenzten Fläche. Der Standort ist über die Neue Straße und den Kammweg erschlossen.
Die Öffentlichkeit kann frühzeitig ihre Hinweise und Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes geben, in der Zeit
vom 10. April 2012 bis zum 27. April 2012
in der Gemeinde Markersdorf, Kirchstraße 3, 02829 Markersdorf
während folgender Zeiten:
Montag 08:30 – 11:30 Uhr
Dienstag 08:30 – 11:30 Uhr u. 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 08:30 – 11:30 Uhr
Donnerstag 08:30 – 11:30 Uhr u. 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag 08:30 – 11:30 Uhr
Während dieser Frist können Anregungen und Hinweise zur Planung vorgetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben.
Markersdorf, den 23.03.2012
gez. Thomas Knack
Bürgermeister