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Bekanntmachung Auslegung

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Markersdorf über die Schöffenwahl für den Zeitraum 2009 bis 2013

Die Vorschlagsliste wurde in der Sitzung des Gemeinderatesam 07.08.2004 mit Zustimmung von 2/3 der anwesendenMitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichenZahl der Mitglieder des Gemeinderates, beschlossen.

Die Vorschlagsliste für Schöffen der Geschäftsjahre 2009 bis 2013 der Gemeinde Markersdorf liegt gemäß § 36 Abs. 3 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der Zeit vom 01.09.2008 bis 08.09.2008 im Rathaus Markersdorf, Kirchstraße 3, 02829 Markersdorf, Zimmer 5, während der Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Entsprechend § 37 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) kann innerhalb einer Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist der Vorschlagsliste bei der Gemeindeverwaltung Markersdorf schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach Nr. 6 der Schöffen- und Jugendschöffen VwV vom 27.12.99 unfähig zum Schöffenamt sind und nicht aufgenommen werden dürfen oder die nach Nr. 7 und Nr. 8 Schöffen- und Jugendschöffen VwV nicht aufgenommen werden sollten.

gez. Th. Knack
BürgermeisterVorschlagsliste für Schöffen
Gemeinde: Markersdorf
Amtsgerichtsbezirk: Amtsgericht Görlitz
für die Geschäftsjahre: 2009 bis 2013 Vorschlagsliste für Schöffen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013

Vorschlagsliste für Schöffen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013

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