Öffentliche Bekanntmachung des Planungsverbandes Berzdorfer See Haushaltssatzung 2010
Aufgrund von § 58 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vom 19. August 1993 (SächsGVBl. S. 815, 1103), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 12. März 2009 (SächsGVBl. S. 102, 117) in Verbindung mit § 76 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 158), hat die Verbandsversammlung des Planungsverbandes “Berzdorfer See” auf ihrer Sitzung am 26. Oktober 2009 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben von je 186.890 EUR
davon im Verwaltungshaushalt 125.185 EUR
davon im Vermögenshaushalt 61.705 EUR
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen 0 EUR (Kreditermächtigung)
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
0 EUR
§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 0 EUR
§ 3
Die Umlage des Verwaltungshaushaltes wird festgelegt auf 40.500 EUR
Auf die einzelnen Gemeinden entfallen davon:
Stadt Görlitz 20.250 EUR
Gemeinde Schönau-Berzdorf 11.138 EUR
Gemeinde Markersdorf 9.112 EUR
§ 4
Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung 01. Januar 2010 in Kraft.
Görlitz, den 03. Dezember 2009
Joachim Paulick
Verbandsvorsitzender
Auf die öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung einschließlich des Haushaltsplanes 2010 in der Zeit vom 11. bis 18. Januar 2010 in der Stadtverwaltung Görlitz, Stadtplanungsamt, Zimmer 063, 02826 Görlitz, Hugo-Keller-Straße 14, zur öffentlichen Einsichtnahme zu folgenden Öffnungszeiten wird hingewiesen:
Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Das Kommunalamt des Landratsamtes Görlitz bestätigte mit Schreiben vom 27. November 2009, Az.: 140-093.12/PVBS01/SW/09, die verfahrensrechtliche Ordnungsmäßigkeit der Haushaltssatzung 2010. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.