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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan “Gewerbegebiet Görlitz-Markersdorf am Hoterberg”

Bekanntmachung des Zweckverbands “Gewerbegebiet Görlitz-Markersdorf am Hoterberg” über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan “Gewerbegebiet Görlitz-Markersdorf am Hoterberg” gemäß § 3 Absatz 1 BauGB (Quelle: Amtsblatt “Schöpsbote” vom August 2015)

Der Zweckverband “Gewerbegebiet Görlitz-Markersdorf am Hoterberg” hat in seiner Sitzung am 24.02.1993 die Aufstellung des Bebauungsplanes “Gewerbegebiet Görlitz-Markersdorf am Hoterberg” beschlossen.

Im weiteren Verfahren wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Es sind zurzeit keine umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen und deren Lebensräume verfügbar. Von einer artenschutzfachlichen Beurteilung wird aufgrund der bereits intensiven Nutzung der Flächen abgesehen.

Auf Anforderung der Unteren Immissionsschutzbehörde wird eine schalltechnische Untersuchung beauftragt, um die Verträglichkeit des Vorhabens v. a. mit den Wohngebieten im Norden zu prüfen und Überlagerung mit dem “Gütertransportzentrum Schlauroth” im Süden zu untersuchen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes “Gewerbegebiet Görlitz-Markersdorf am Hoterberg” umfasst 43 ha und betrifft folgende Flurstücke:

– Gemarkung Markersdorf, Flur 12: 147/3, 147/4, 157/4, 157/5,
157/6, 157/8 (teilweise), 157/10, 157/11, 169/1, 169/2 (teilweise),
170, 171/3, 171/4, 171/5, 172/1, 172/2, 172/3, 173/3, 173/4, 173/6,
173/7, 173/9, 173/10, 178/3, 178/4, 178/6, 179/19, 179/11, 179/16,
181/3 (teilweise), 182/1, 182/7, 182/8, 183/1, 183/4, 183/5, 183/7,
183/8, 183/9, 183/10, 183/11, 183/12, 183/13, 183/14, 183/15,
183/16, 183/17, 183/18, 183/19, 183/20, 183/21, 183/23, 183/24,
183/26, 183/27, 183/28, 183/31, 183/36, 183/39, 183/40, 183/41,
183/42, 183/44, 183/45, 189, 190, 191, 192, 193/1, 193/2, 194/1,
204/1, 205/3, 205/5, 206/5, 206/6, 208/2, 210/2, 211/1, 211/4,
212, 213, 214,

– Gemarkung Schlauroth, Flur 1: 1/4, 2/4, 5/1, 5/3, 5/4, 5/5, 14/5,
14/7, 20/6, 20/2, 20/3, 20/8, 20/10, 20/12, 20/13, 21.

Das Plangebiet befindet sich im Westen von der Stadt Görlitz in Markersdorf.

Zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung liegt der Entwurf, bestehend aus einer Übersichtskarte, planerischen Darstellung des Vorhabens sowie städtebaulichen Beschreibung in der Planfassung vom 14.07.2015 in der Zeit

vom 10.09.2015 bis 12.10.2015

im Rathausgebäude der Gemeindeverwaltung Markersdorf, Kirchstraße 3, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag, Mittwoch 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 11:30 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 11:30 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag 08:30 – 11:30 Uhr

Während dieser Zeiten ist es möglich, sich schriftlich oder mündlich zu den Planungsabsichten zu äußern. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Markersdorf während der Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 035829-6300 zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben.

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