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Planfeststellung Südwestumgehung Görlitz

Bekanntmachung Planfeststellung für das Bauvorhaben “Staatsstraße S 111a – Südwestumgehung Görlitz (B 6 bis S 111), 1. Bauabschnitt, von ANK 4855 183 bis ENK 4855 036” vom 06. September 2010

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens für das o. g. Bauvorhaben wird ein Erörterungstermin durchgeführt.

Der Erörterungstermin findet

am Dienstag, 19. Oktober 2010, und
am Mittwoch, 20. Oktober 2010, jeweils ab 09:30 Uhr
(Einlass ab 09:00 Uhr) im Ratssaal der Großen Kreisstadt
Görlitz, Untermarkt 6/8, 02826 Görlitz,

statt.

Zeitplan:
19. Oktober 2010 Rechtliche Einführung in das Planfeststellungsverfahren und Vorstellung des Vorhabens, Erörterung der privaten Einwendungen
20. Oktober 2010 Erörterung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Naturschutzvereine

Eventuell während des Termins notwendig werdende Verschiebungen im Zeitplan bleiben vorbehalten und werden im Termin bekannt gegeben.

Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert.

Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das geplante Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.

Die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehenden Kosten werden nicht erstattet.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Dresden, den 06. September 2010

Dr. Henry Hasenpflug
Präsident der Landesdirektion

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