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Allgemeinverfügung Radweg

Allgemeinverfügung des Staatsbetriebes Sachsenforst, Forstbezirk Bautzen, zur Ausweisung eines Reitweges im Wald. Gemarkungen Schönau-Berzdorf und Kiesdorf der Gemeinde Schönau-Berzdorf, Gemarkung Leuba der Stadt Ostritz, Jauernick-Buschbach der Gemeinde Markersdorf und Gemarkung Hagenwerder der Stadt Görlitz

Aufgrund des § 12 Abs. 1 Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) vom 10. April 1992 (SächsGVBl. S. 137), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. April 2007 (SächsGVl. 2007 S.110, 124) geändert worden ist und § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirt-
schaft und Forsten über die Reitwege (Reitwege VO) vom 14. Dezember 1994 (SächsGVBl. 1995 S. 6), die zuletzt durch die Verordnung vom 15. August 2006 (SächsGVBl. S. 439, 443) geändert worden ist, wird Folgendes verfügt:

1. Auf den nachfolgend näher bezeichneten Grundstücken wird
ein Reitweg im Wald ausgewiesen:

2. Der genaue Verlauf des Reitweges ist in einer Forstgrundkarte im Maßstab 1:25.000 rot markiert. Die Karte ist wesentlicher Bestandteil dieser Verfügung.

Die Karte mit dem Reitwegeverlauf und die Begründung für die Entscheidung (§ 39 Abs. 2 Nr. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG) können bei der ausweisenden Behörde eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Algemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Görlitz, Hugo-Keller-Straße 14 – 16, in 02826 Görlitz, Widerspruch erhoben werden.

Bautzen, den 21.07.2008

Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Bautzen
Dr. Christoph Schurr, Forstbezirksleiter

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