Straßenbauamt Bautzen, den 08.07.2010 (Straßenbaubehörde) Bekanntmachung: Vorbereitung der Planung
Betreff: S 111a, Südumgehung Görlitz – 1. Bauabschnitt
hier: Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken
Die Straßenbauverwaltung beabsichtigt, in der Gemeinde Markersdorf und der Stadt Görlitz zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit das o.a. Bauvorhaben durchzuführen.
Um die Planung ordnungsgemäß vorbereiten zu können, müssen auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 30. November Arbeiten durchgeführt werden, und zwar: Bohrarbeiten und Felduntersuchungen zur Baugrunderkundung.
Folgende Grundstücke sind betroffen:
Flurstück Gemarkung Gemeinde
67/3 Markersdorf Markersdorf
69/4 Markersdorf Markersdorf
76 Markersdorf Markersdorf
1/2 Schlauroth Görlitz
89/7 Schlauroth Görlitz
4 Schlauroth Görlitz
74/19 Schlauroth Görlitz
74/21 Schlauroth Görlitz
107/5 Schlauroth Görlitz
122/4 Schlauroth Görlitz
125 Schlauroth Görlitz
30/2 Schlauroth Görlitz
101/1 Pfaffendorf Markersdorf
105/1 Pfaffendorf Markersdorf
105/3 Pfaffendorf Markersdorf
133/5 Pfaffendorf Markersdorf
101/3 Pfaffendorf Markersdorf
120 Pfaffendorf Markersdorf
121 Pfaffendorf Markersdorf
55/1 Kunnerwitz Görlitz
58 Kunnerwitz Görlitz
Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind Sie nach § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) als Grundstückberechtigte/r verpflichtet, sie zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden.
Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt die Landesdirektion Chemnitz auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.
Durch diese Untersuchung wird nicht über die Ausführung der geplanten Straße entschieden.
Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach der Bekanntmachung
als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Straßenbauamt Bautzen, Käthe-Kollwitz-Str. 17, 02625 Bautzen einzulegen.
Im Auftrag
Biesold, i.V. Amtsleiter