Mit dem Monat Oktober beginnt die große Tauschaktion der Hundesteuermarken. Der Umtausch ist bis zum 21. Dezember 2018 im Rathaus Markersdorf, Zimmer 05, möglich. Die neuen, hellgrünen Marken haben eine ovale Form und gelten bis zum Jahr 2021.
In diesem Zusammenhang erinnert N. Tempel, Sachbearbeiterin Steuern/Hauptamt, an die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Markersdorf:
Gemäß § 14 Abs.
(1) …gilt die Steuermarke als äußeres Zeichen der steuerlichen Anmeldung und muss für jeden gehaltenen Hund erworben werden.
…
(4) …im Amtsblatt wird den Hundehaltern Termin, Ort und Frist des Umtausches mitgeteilt. Unter Vorlage der alten Hundesteuermarke wird dem Steuerpflichtigen die neue Marke kostenlos ausgehändigt.
Der Hundehalter ist verpflichtet, den Umtausch innerhalb der vorgegebenen Frist vorzunehmen. Kommt der Hundehalter dieser Verpflichtung nicht nach, so wird ihm nach Ablauf der Frist die neue Hundesteuermarke zugesandt und eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro erhoben.
…
(6) Bei Verlust der gültigen Steuermarke oder bei einer unbrauchbar gewordenen Marke ist der Halter des Hundes verpflichtet, eine Ersatzmarke zu erwerben. Hierfür wird eine Verwaltungsgebühr von 2,50 Euro erhoben. Die Verwaltungsgebühr von 2,50 Euro wird auch dann erhoben, wenn zum Zeitpunkt des Umtausches keine alte Hundesteuermarke vorgelegt werden kann.
Deshalb: Bitte denken Sie in jedem Fall daran, die Steuermarke Ihres Hundelieblings in diesem Zeitraum zu tauschen, da Sie anderenfalls ordnungswidrig handeln würden.
Ab 2019 ist nur noch die ovale, hellgrüne Marke gültig!
Nach einem Beitrag von N. Tempel im Schöpsboten vom Oktober 2018.