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Richterin oder Richter im Ehrenamt am Verwaltungsgericht Dresden werden

Abbildung: Verwaltungsgericht Dresden
Abbildung: Verwaltungsgericht Dresden
Foto: Kolossos (Own work), Lizenz GFDL, CC-BY-SA-3.0 oder CC BY-SA 2.5-2.0-1.0, via Wikimedia Commons

Der Landkreis Görlitz sucht ehrenamtliche Verwaltungsrichter und -richterinnen für das Verwaltungsgericht Dresden. Bewerben kann man sich bis zum 15. April 2018 für die Amtsperiode 2019 bis 2023.

Ehrenamtliche Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit den gleichen Rechten wie Berufsrichter mit. Das Verwaltungsgericht entscheidet über Streitfragen des öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel des Bau-, Straßen- oder Gebührenrechts. Für die interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit werden eine Aufwandsentschädigung und Fahrtkostenersatz gezahlt.

Die Bewerber für das Amt

  • müssen Deutsche sein,
  • sollen das 25. Lebensjahr vollendet haben und
  • ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben

Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen:

  • Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind,
  • Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
  • Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.

Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.

Zu ehrenamtlichen Richtern können nicht berufen werden:

  • Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
  • Richter,
  • Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
  • Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
  • Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

Der Kreistag entscheidet, welche Bewerber in die Vorschlagsliste aufgenommen werden. Die endgültige Wahl erfolgt durch den Wahlausschuss am Sitz des Verwaltungsgerichts Dresden.

Bewerbung:
Das Bewerbungsformular ist auf der Homepage des Landkreises zu finden. Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die zugehörige Erklärung muss bis spätestens zum 15. April 2018 an das Landratsamt Görlitz, Rechts- und Kommunalamt, PF 300152, 02806 Görlitz, gesendet sein.

Auskunft:
Ansprechpartnerin ist Doreen Oertel im Rechts- und Kommunalamt. Sie ist unter Tel. 03581 663-9111 erreichbar.

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