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Mehr Geld für Behinderte

Das Sächsische Landesblindengeldgesetz regelt die finanzielle Unterstützung für Blinde und hochgradig sehschwache Menschen sowie gehörlose Menschen und schwerstbehinderte Kinder. Erreicht werden soll damit ein Nachteilsausgleich. Zum 1. Januar 2018 sollen verbesserte Konditionen in Kraft treten.

Erstmals 147 Euro für blinde und gleichzeitig gehörlose Menschen

Das Gesetz zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes vom 13. Dezember 2016 hatte das Landesblindengeld von 333 Euro auf 350 Euro zum 1. Januar 2017 erhöht. Jetzt sollen auch weitere Nachteilsausgleiche angehoben werden.

Betroffen sind folgende Nachteilsausgleich, die so erhöht werden:

  • für hochgradig Sehbehinderte von monatlich 52 Euro auf 62 Euro,
  • für Gehörlose von monatlich 103 Euro auf 115 Euro,
  • für schwerstbehinderte Kinder von monatlich 77 Euro auf 100 Euro.

Zum ersten Mal kommt es zu einem monatlichen Erhöhungsbetrag von 147 Euro für blinde und zugleich gehörlose Menschen.

Diese finanziellen Zuwendungen sind freiwillige Leistungen des Freistaates Sachsen und werden unabhängig von Vermögen und Einkommen gewährt.

Umsetzen müssen die Änderungen die Landkreisen und die Kreisfreien Städte in Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Sozialverband Sachsen. Diese teils recht aufwändigen Anpassungen der Leistungen können jedoch erst nach Verkündung des Änderungsgesetzes vorgenommen werden – dann aber “von Amts wegen”, ein Antrag muss also nicht gestellt werden.

“Auch Familien mit schwerstbehinderten Kindern haben einen hohen logistischen und zeitlichen Aufwand für die Förderung und Betreuung ihrer Kinder aufzubringen. Deshalb ist es mir ein wichtiges Anliegen, auch diese besser zu unterstützen”, kommentierte Barbara Klepsch, sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz, das Gesetz.

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