Wer sich einen fabrikneuen Wagen beim Autohändler bestellt, möchte sein Auto so lange wie möglich im Top Zustand erhalten. Doch kann es leicht zu einem Unfall oder einer Beschädigung durch Naturgewalten – man denke nur an den jüngsten “Friederike”-Sturm – kommen.
Teilkasko – die wichtigsten Punkte
Klicken Sie hier um nachzulesen, welche Deckungssummen bei einem der Top Versicherer gelten. Es ist besonders wichtig, sich nicht nur für einen Anbieter mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsummen zu entscheiden. Gerade bei Sach- und Vermögensschäden wird von Experten ein Leistungsvolumen von bis zu 100 Millionen Euro empfohlen.
Diese Werte gelten schon für eine KFZ-Haftpflichtversicherung, doch welche Leistungen bietet darüber hinaus die Teilkasko? Diese Variante schützt das Fahrzeug gegen Umwelteinflüsse wie zum Beispiel Sturm, Hagel, Feuer oder Lawinen.
Außerdem sind noch folgende Schäden abgedeckt:
- Kabelbeschädigung durch Tierbiss wie zum Beispiel Marder
- Diebstahl
- Einbruch
- Zusammenstoß mit Tieren
Doch gerade beim letzten Punkt ist Vorsicht geboten, denn viele Versicherer zahlen nur für Reparaturen, die ein wildlebendes Tier verursacht: Kollidiert man also mit einem Reh, sind die Schäden gedeckt, läuft dem Versicherten jedoch ein Hund oder ein Pferd ins Auto, kann die Versicherung die Begleichung der Reparaturkosten unter Umständen verweigern. Daher ist genau darauf zu achten, welche Informationen über den Leistungsumfang im Vertrag zu finden sind.
Mit Vollkasko auf der sicheren Seite
Selbst langjährigen Autofahrern kann einmal ein Fahrfehler passieren und schon knallt man bei rutschiger Fahrbahn dem Vordermann in die Stoßstange oder verursacht aus anderen Gründen einen Unfall. Eine Haftpflichtversicherung begleicht in diesem Fall nur die Rechnung für die Reparatur des Wagens des Unfallgegners, auf den Kosten für die Instandsetzung des eigenen Autos bleibt der Versicherte sitzen.
Nicht so, wenn man sich für eine Vollkaskoversicherung entschieden hat, denn dann übernimmt die Versicherung in der Regel sämtliche Kosten. Allerdings sollte man im Vertrag genau nachlesen, ob die zwingende Bindung an eine bestimmte Werkstätte vorgegeben ist. Manchmal muss man das Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt reparieren lassen oder in einer Partnerwerkstatt der Versicherungsgesellschaft… und diese liegt möglicherweise nicht so günstig in Wohnortnähe, besonders, wenn man auf dem Land lebt.
Bei einem Totalschaden wird zumindest für die erste Zeit nach der Zulassung der Neupreis des Wagens ersetzt. Auch hier gilt nachzulesen, wie lange diese volle Kaufpreisentschädigung gültig ist.
Tipp:
Bei allen Schäden nachrechnen, ob es sich – je nach Vertrag – lohnt, Schäden aus eigenen Tasche zu bezahlen, um eine schadensbedingte Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts zu vermeiden. Eine gute Versicherung berät sicherlich dazu.