Auch 2017 werden viele Stromversorger wieder Ihre Preise erhöhen. Nicht zuletzt ist dafür die EEG-Umlage verantwortlich, die im nächsten Jahr um bis zu sieben Cent steigen soll, wie die FAZ berichtet. Das ist für Verbraucher immer ärgerlich, ein Drei-Personen-Haushalt muss sich etwa darauf einstellen, dass die Stromrechnung nächstes Jahr 35 Euro teurer wird – bei gleichem Verbrauch.
Die EEG-Umlage dient dem Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland, also Windkraft, Photovoltaik und Ähnlichem. Die Umlage funktioniert so: Wer heute eine Anlage für erneuerbare Energien baut, der hat das Recht darauf, seinen Strom für die nächsten 20 Jahre in das Versorgungsnetz einzuspeisen. Dafür bekommt er von der Regierung einen festen Preis zugesagt, den er pro Kilowattstunde bekommt. Der Netzbetreiber verkauft den eingespeisten Strom an der Strombörse – in der Regel zu einem niedrigeren Preis, den er dem Anlagenbetreiber gezahlt hat. Die Differenz dieses Betrages bekommt der Netzbetreiber aus dem EEG-Topf zurückerstattet. Dieser Topf wird durch den Verbraucher gefüllt, der die EEG-Umlage über seine Stromrechnung mitbezahlt.
Daraus lässt sich schließen: Je mehr Anlagen für erneuerbare Energien Strom ins Netz speisen, desto höher wird natürlich auch die Umlage. Um dies abzufangen, bleibt den Stromanbieter keine andere Wahl, als den Strompreis zu erhöhen.
Grundsätzlich kann man sich als Verbraucher nicht gegen die EEG-Umlage wehren. Da alles Stromanbieter davon betroffen sind, gibt es keinen Weg daran vorbei. Trotzdem sind die Preisunterschiede bei den unterschiedlichen Stromanbieter zum Teil immens – beim Wechsel kann eine dreiköpfige Familie oft 300 Euro oder mehr sparen. Dabei ist der Wechsel oft ganz einfach, speziell eine Preiserhöhung ist immer eine Begründung, mit der der Stromanbieter die Kündigung akzeptieren muss. Lediglich die vereinbarte Kündigungsfrist muss eingehalten werden.
Ob Sie von einer Preiserhöhung betroffen sind, lässt sich auch leicht herausfinden: Stromanbieter sind verpflichtet, jede Preiserhöhung schriftlich mitzuteilen und das mindestens sechs Wochen im Voraus. Genug Zeit also, den Anbieter zu wechseln.