Weihnachtszeit ist Spendenzeit – und eine Spende fällt um so leichter, wenn sich der Fiskus per Steuererklärung an das Finanzamt daran beteiligt. Werden Spendenzweck, Spendenempfänger und Formvorschriften beachtet, funktioniert das in gewissen Größenordnungen reibungslos.
Wie man seine Spenden steuerlich geltend machen kann und was dabei zu beachten ist, dazu hat der Steuerberaterverband Sachsen e.V. im Görlitzer Anzeiger Tipps gegeben.
Wichtigster Punkt sind neben einem anerkennungswürdigen Spendenempfänger und Spendenzweck die ordnungsgemäßen Belege.
Unter bestimmten Bedingungen können “Großspender” Beträge auch in den Folgejahren geltend machen. Für “Kleinspender” und bei bestimmten Anlässen wie beispielsweise Katastrophen gelten hingegen Vereinfachungen.
Die aktuellen Tipps zum Steuersparen mit Spenden, wie sie der Steuerberaterverband gibt, sind im Beitrag des Görlitzer Anzeigers zusammengefasst.