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Jetzt Lohnsteuer-Freibeträge für das Jahr 2014 beantragen

Wer beim Lohnsteuerabzug im Jahr 2014 Freibeträge berücksichtigen lassen möchte (zum Beispiel als Pendler oder bei volljährigen Kindern), der seit Oktober 2013 beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt den entsprechenden Antrag stellen. Die kleine Mühe wirkt sich sofort günstig bei der Gehaltsabrechnung aus.

Mit dem Freibetrag ermäßigt sich die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber vom Arbeitslohn einbehalten muss. Alternativ besteht die Möglichkeit, nach Jahresende die im Laufe des Jahres zu viel gezahlte Lohnsteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erstattet zu bekommen.

Kostenlose Informationen

Ausführliche Erläuterungen zum Antragsverfahren, insbesondere für welche Aufwendungen und unter welchen Voraussetzungen ein Freibetrag gebildet werden kann, enthält die jährliche Publikation “Lohnsteuer – Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler”.

Der Ratgeber für das Jahr 2014 ist wieder im Steuerportal www.steuern.sachsen.de (im Bereich “Informationen & Vordrucke”/”Lohnsteuer”) zum kostenlosen Download bereitgestellt. Hier sind auch die Antragsformulare zum Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren zu finden.

Mit weiteren Fragen kann man sich auch gern an das zuständige Finanzamt wenden.

Quelle: SMF, 03.10.2013

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