Die vom Freistaat Sachen vorgegebene Einführung der doppelten Buchführung in Konten (kurz: Doppik) ist auch für die Gemeindeverwaltung MMarketsdorf eine erhebliche Mehrbelastung. Die Kasse bittet in diesem Zusammenhang alle Bürgerinnen und Bürger, zwei Hinweise zu beachten.
Wer einen Zahlungstermin ab dem 1. Januar 2014 hat wird gebeten, die Überweisung tatsächlich erst im Jahr 2014 auszuführen.
Wegen der Umstellung auf das SEPA-Verfahren ab Februar 2014 muss der Gemeinde nach jetzigem Stand für jede Forderung die Originalunterschrift zu jeder Lastschriftgenehmigung vorliegen, anderenfalls kann ab 2014 keine Abbuchung mehr erfolgen.
Die Gemeindeverwaltung bittet, bei der Erteilung der Einzugsermächtigung – beispielsweise für Steuern oder Elternbeiträge – die IBAN und den BIC anzugeben.
Das Formular für die Genehmigung zum Einzug von Zahlungen per Lastschrift kann hier heruntergeladen werden:
Download Einzugsermächtigung
Bitte ausdrucken und unterschrieben im Original (nicht per Fax oder E-Mail) der Gemeindeverwaltung zukommen lassen.