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Wahlschein online beantragen

Wer seinen Wahlschein für die Wahlen am 25. Mai 2014 beantragen will, kann dies online erledigen.

Für die Gemeinde Markersdorf gilt dieser Link: Wahlschein online.

Einen Wahlschein braucht, wer als Wahlberechtigter sein Wahlrecht nicht am Wahltag im vorgesehenen Wahllokal ausüben kann oder will.

Wahlscheine können in bestimmten Fällen auch für Personen ausgestellt werden, die nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden, beispielsweise, weil sie kurz vor der Wahl ihren Hauptwohnsitz gewechselt haben.

Die Ausstellung des Wahlscheins wird im Wählerverzeichnis vermerkt. Dem Wahlschein werden seit dem Jahr 2008 nach § 28 Abs. 3 BWO stets Briefwahlunterlagen beigelegt.

Bei der Europawahl berechtigt ein Wahlschein zur Wahl in jedem Wahlbezirk im Kreis oder der kreisfreien Stadt, in der der Wahlschein ausgestellt wurde.

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