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Förderung für erneuerbare Energien und Energieeinsparung

Am 12. Mai 2009 wurde vom Sächsischen Kabinett die “Förderrichtlinie Energie und Klimaschutz” (RL EuK) beschlossen.

Mit der Förderrichtlinie EuK werden in Sachsen nun Photovoltaik-Anlagen, solarthermische Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung sowie Pelletkessel gefördert. Außerdem wird der Austausch alter Heizungskessel gegen effizientere Brennwertkessel finanziell unterstützt, soweit der Hauseigentümer dazu nicht gesetzlich verpflichtet ist. Gebäude in Passivhausbauweise sowie kleine Blockheizkraftwerke erhalten künftig einen attraktiven Zuschuss.

Werden die Bedingungen der Förderrichtlinie erfüllt, gibt es ab einem Subventionswert von 40.000 Euro ein zinsverbilligtes Darlehen (25% des Subventionswertes) in Kombination mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss (75% des Subventionswertes). Der Fördersatz steigt auf 90% für Maßnahmen der anwendungsorientierten Forschung an innovativen Energietechniken.

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank. Fachlich berät die Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH.

Weitere Informationen auf der Seite des Sächsischen Landwirtschaftsministeriums…

Zudem gibt die Sächsische Aufbaubank in ihrem Merkblatt R.13 Hinweise für den geförderten Heizkesseltausch:

1.1 Was kann gefördert werden?
Gefördert wird der Austausch von Heizkesseln und Thermen die mit Erdgas, Erdöl oder Flüssiggas betrieben werden.
Ausgaben sind zuwendungsfähig, soweit sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen und notwendig und angemessen sind. Zuwendungsfähige Kosten im Rahmen der Durchführung des entsprechenden Vorhabens sind z.B.:
– Investitions- und Montagekosten für Anlagen zur Energieumwandlung und -speicherung,
– Pumpen und Ausdehnungsgefäße, Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen
– Ingenieur- und Architektenleistungen in Höhe von bis zu 10 % der zuwendungsfähigen investiven Ausgaben
Nicht förderfähig sind Wärmeverteilnetze und Raumheizflächen.

1.2 Wer kann gefördert werden?
Förderfähig sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts die Eigentümer, Pächter oder Mieter der Flächen im Freistaat Sachsen sind, auf denen das Vorhaben realisiert werden soll.
Förderfähig sind Angehörige Freier Berufe sowie kleinste, kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen (KMU). Ein Unternehmen gilt als KMU, wenn es zum Zeitpunkt der Förderentscheidung den Voraussetzungen der Empfehlung der Kommission betreffend der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen in der jeweils geltenden Fassung entspricht oder um Un-ternehmen, deren Anteile mehrheitlich von der öffentlichen Hand gehalten werden, handelt.

1.3 Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Die Förderung gilt für alle Heizkessel und Thermen die nicht einer gesetzlichen Austauschpflicht unterliegen und die Brennwerttechnik noch nicht nutzen.
Die Förderung gilt weiterhin nur für Wärmeerzeuger, die Heizwärme oder Heizwärme und Brauchwasserwärme mit Brennwerttechnik erzeugen und mit einer Regelung entsprechend der ENEV ausgestattet sind.
Der Wärmeerzeuger muss einen Modulationsbereich von 30 -100 % (betrifft Gaswärmeer-zeuger) bezogen auf seine Nennwärmeleistung aufweisen und mit einer Pumpe der Ener-gieeffizienzklasse A ausgerüstet sein.
Für die Heizungsanlage darf die Auslegungstemperatur der Heizkörper von 70/50°C nicht überschritten werden. Es ist die Einstellung der Heizungsanlage an die Objektbegebenheiten, durch den Installateur mittels Protokollierung der eingestellten Parameter, nachzuweisen.

1.4 Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe beträgt 1.250 Euro.

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, Stand 17. Juni 2009

Update vom 26. November 2022:
Vervielfachte Energiepreise verunsichern Verbraucher und Wirtschaft gleichermaßen. In einem Beitrag stellt markersdorf.de die Frage nach der Zukunft der Energie.

Update vom 19. April 2022:
So schnell ändern sich die Prämissen: Angesichts des russichen Angriffskriegs auf die Ukraine heißt es nun Weg vom Öl und Erdgas sparen. Mit den Konsequenzen speziel für Eigenheimbesitzer im ländlichen Raum befasst sich der Beitrag “Vom Energiesparen zum autarken Haus” auf markersdorf.de.

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