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Beantragung von Personaldokumenten

Bitte beachten Sie – falls Ihr Personalausweis oder Reisepass in nächster Zeit abläuft – dass diese Dokumente nicht verlängert werden können, sondern neu beantragt werden müssen. Das Einwohnermeldeamt möchte besonders die Jugendlichen daraufhinweisen, dass ab dem vollendeten 16. Lebensjahr Ausweispflicht besteht.

Zur Beantragung der Dokumente ist folgendes mitzubringen:

– 1 biometrisches Passbild
– der gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
– die Gebühr für das jeweilige Dokument ist bei der Beantragung zu entrichten.

Bitte denken Sie daran, dass die Bearbeitung ca. drei bis vier Wochen beträgt.

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