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Zum Winterdienst 2011/2012

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Markersdorf, die Gemeinde Markersdorf hat sich in den letzten Jahren sehr engagiert für einen ordentlichen Winterdienst im gesamten Gemeindegebiet eingesetzt. Viele Bürger haben sich vor allem in den letzten Jahren bedankt, dass der Winterdienst in allen Ortsteilen gut durchgeführt wird.

Vor einem Jahr sah´s anders aus... aber geräumt war auch damals perfekt.<br />Januar 2010 in Markersdorf. Fotos: BeierMedia.de”/></a><br /><figcaption>Vor einem Jahr sah´s anders aus… aber geräumt war auch damals perfekt.<br />Januar 2010 in Markersdorf. Fotos: BeierMedia.de</figcaption>Die Abstimmungen mit den Verantwortlichen der Kreis-, Staats- und Bundesstraßen klappt relativ gut. In den sieben Ortsteilen sind dabei rund 70 km öffentliche kommunale Straße zu berücksichtigen. </p>
<p>Der Winterdienst wird durch ortsansässige Firmen und den gemeindeeigenen Bauhof abgesichert. Die notwendigen Verträge wurden abgestimmt und der Räum- und Streuplan erarbeitet.</p>
<p>Unser Ziel bei den Abstimmungen war es, die Einsätze zu optimieren und so Kosten einzusparen. </p>
<p><b>Folgende Schwerpunkte wurden festgelegt:</b></p>
<p>1. <br />Der Winterdienst hat so zu erfolgen, dass die Hauptstrecke und die Zufahrten zu öffentlichen Einrichtungen in der Zeit von 07:00 – 20:00 Uhr freigehalten werden.</p>
<p>2. <br />Der Bereich Ortseinfahrt Markersdorf B6 – Am Schöps; Gersdorf – Im Niederdorf und Im Oberdorf bis zur Tabakhalle; Deutsch-Paulsdorf Ortsdurchfahrt bis Heidhof – wird als Hauptstrecke festgelegt. Diese Strecke wird grundsätzlich freigehalten und mit Salz gestreut.</p>
<p>3. <br />Alle anderen Straßen gelten als Nebenstraßen und werden nur noch einmal täglich geräumt. Sollte es die Wettersituation erfordern, werden selbstverständlich zusätzliche Räumfahrten durchgeführt.</p>
<p>4. <br />Bei starkem Schneefall und Verwehungen werden einige Straßen nicht mehr geräumt. Dies betrifft keine Straßen, die als einziger Zufahrtsweg für Anwohner benötigt werden. Diese Straßen mit eingeschränktem Winterdienst werden entsprechend gekennzeichnet.</p>
<p>5. <br />Das Streuen auf den Nebenstraßen wird weitestgehend eingestellt.</p>
<p>6. <br />Zusätzlich wird aber auch weiterhin an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen geräumt und gestreut.</p>
<p>7. <br />Private Wege und Höfe werden durch die Gemeinde nicht selbstständig geräumt. Nach Antragstellung kann über die Gemeinde oder den Dienstleistern ein gesonderter Auftrag erteilt werden. Dieser ist dann privat zu bezahlen.</p>
<p>Wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, dass der durch das Räumfahrzeug entstehende Schneewall vor den Grundstücksausfahrten durch den jeweiligen Grundstückseigentümer selbst zu beseitigen ist.</p>
<p>Wir danken für Ihr Verständnis.</p>
<p>Thomas Knack<br />Bürgermeister</p>
            
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