Ostdeutsche Kleingärtner mit sogenannten “Großlauben” über 24 Quadratmeter können aufatmen: Sie brauchen ab 2013 keine doppelte GEZ-Gebühr zu bezahlen. In einer Stellungnahme hat der SWR jetzt erklärt, dass die einander widersprechenden Informationen und Interpretationen in Bezug auf die GEZ-Gebührenbefreiung für Gartenlauben in der ARD klargestellt sind.
“Es ist mittlerweile einheitliche ARD-Auffassung, dass es keine unterschiedliche Behandlung von Klein- und Großlauben geben wird”, heißt es im SWR-Schreiben vom 18. Oktober 2012. Das missverständliche Informationsblatt der GEZ werde überarbeitet und das “Positionspapier des MDR” sei durch die einheitliche ARD-Auffassung überholt.
Seit rund einem Jahr war diskutiert worden, ob auch Lauben mit einer bebauten Grundfläche von mehr als 24 Quadratmetern von der Zahlung der ab 1. Januar 2013 geltenden GEZ-Gebühr ausgenommen sind.
Auslöser war eine nicht eindeutige Formulierung im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, den die Bundesländer abgeschlossen haben. In diesem Vertrag ist für Lauben eine Gebührenbefreiung geregelt, die sich jedoch nur auf Lauben gemäß § 3 des Bundeskleingartengesetzes bezieht. Dieser Paragraph begrenzt Kleingartenlauben nach dem Bundeskleingartengesetz auf eine Grundfläche – einschließlich überdachtem Freisitz – auf die genannten 24 Quadratmeter.
Bei den Regelungen im Einigungsvertrag war durch einen Zusatz im Bundeskleingartengesetz eine Gleichstellung der rechtmäßig errichteten Gartenlauben in den neuen Ländern vorgenommen worden, die die Größe von 24 Quadratmetern überschreiten (§ 20a Ziff. 7 Bundeskleingartengesetz).