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Förderung für Rußpartikelfilter erneut aufgelegt und erweitert

Besitzer von Dieselfahrzeugen ohne Rußpartikelfilter sollten noch einmal über eine Nachrüstung nachdenken. Die Förderung beim Einbau von Rußpartikelfiltern ist jetzt auch für leichte Nutzfahrzeuge und gewerbliche Unternehmen möglich. Um den Fahrzeughaltern den nachträglichen Einbau von Rußpartikelfiltern zu erleichtern, wurde vom Bund das Programm zur Förderung noch einmal neu aufgelegt.

“Die Nachrüstung wird seit Anfang Juni noch einmal mit 330 Euro pro Fahrzeug gefördert. Neu ist, dass nun auch der Einbau für leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen finanziell unterstützt wird und dass gewerbliche Unternehmen Hilfe beantragen können”, so Minister Kupfer.

In Leipzig darf die Umweltzone ab 2011 nur mit grüner Plakette befahren werden. Dresden hat eine Umweltzone in der Fortschreibung des Luftreinhalteplanes zur Diskussion gestellt. Derzeit haben 40 Städte in ganz
Deutschland Umweltzonen eingerichtet, weitere sind bereits in Planung.

“Ich möchte vor allem Gewerbetreibende und Pendler, die von den geplanten Fahrverboten ja besonders betroffen sind, ermuntern, das Angebot zur Nachrüstung anzunehmen, wenn das technisch möglich ist”, so Kupfer.
Im ersten Monat seit Inkrafttreten der neuen Regelung wurden bereits fast 33 000 Anträge gestellt. Für ungefähr 160 000 Nachrüstungen insgesamt werden die Fördermittel reichen. “Deshalb empfehle ich allen Fahrzeughaltern, den Einbau eines Rußpartikelfilters ernsthaft zu erwägen, solange der Staat Fördermittel dazu gibt. Für etwa 127 000 Fahrzeuge reichen die staatlichen Mittel noch”, so Kupfer weiter.

Welche Fördervoraussetzungen im Einzelnen vorliegen müssen und wer antragsberechtigt ist, kann auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung unter dem Stichwort “Partikelminderungssysteme” nachgelesen werden. Dort finden sich auch
Informationen zur Antragstellung und die Antragsformulare.

Welches Partikelminderungssystem für das jeweilige Fahrzeug in Frage kommt und welche Schadstoffgruppe das Fahrzeug nach der Umrüstung erhält, kann online in der von TÜV und DEKRA geführten Datenbank www.feinstaubplakette.deabgerufen werden.

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