Anzeigen

Regional werben auf markersdorf.de! anzeigen@gemeinde-markersdorf.de

Informationen aus dem Bauamt

Über die Tätigkeit von Mitarbeitern des Landschaftspflegeverbandes “Oberlausitz” in der Gemeinde Markersdorf informiert der Sachbereich Bauamt in der Ausgabe Juni 2013 des Schöpsboten. Auch gibt es Hinweise zur Reinigung von Borden und Rinnen an den Straßen.

Seit dem 1. Mai 2013 sind fünf Mitarbeiter des Landschaftspflegeverbandes “Oberlausitz” in der Gemeinde Markersdorf tätig. Sie beschäftigen sich im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung in Abstimmung mit der Gemeinde Markersdorf mit der Beseitigung von Hochwasserschäden. Sie entfernen hauptsächlich Schwemmgut und angelandetes Material und sichern Uferböschungen an Abbruchstellen.
Die Mitarbeiter sind dazu an den Gewässern II. Ordnung (wie z. B. am Friedersdorfer Wasser) und Gräben in der Feldflur tätig.

“Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sind wir auf die Mithilfe der Gewässeranlieger angewiesen”, so das Markersdorfer Bauamt. Dazu gehören zum Beispiel das Betreten der Grundstücke und gegebenenfalls auch das kurzzeitige Ablagern von Materialien.

“Wir bedanken uns in diesem Zusammenhang für die Unterstützung des Jobcenters des Landkreises Görlitz, der Gemeinde Markersdorf und der Unteren Wasserbehörde und Naturschutzbehörde des Landkreises Görlitz”, heißt es weiter.

Ansprechpartner für Fragen:
Landschaftspflegeverband “Oberlausitz”
Tel. 035828 – 7 04 14
E-Mail: landschaftspflegeverband-ol@web.de An der Eisenbahnlinie zwischen Markersdorf und Friedersdorf.<br />Fotos: BeierMedia.de, 31. Mai 2013″/></a><br /><figcaption>An der Eisenbahnlinie zwischen Markersdorf und Friedersdorf.<br />Fotos: BeierMedia.de, 31. Mai 2013</figcaption><b>Information zur Reinigung von Borden und Rinnen an Gemeinde-, Bundes-, Staats- und  Kreisstraßen nach § 51 Sächsisches Straßengesetz</b></p>
<p>Bei Zufahrten, die nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind (Feldzufahrten, Grundstückszufahrten), obliegt die Reinigungs- und Unterhaltungspflicht (spez. bei verrohrten Zufahrten) dem jeweiligen Anlieger/Nutzer. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass ein ungehinderter Wasserabfluss gewährleistet ist.</p>
<p>Alle betroffenen Bürger sind aufgefordert, ihre Zufahrten zu überprüfen.</p>
            
         </div>
       
            
    











<!-- :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::single Verknüpfungen:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: !-->
<section id=

Verknüpfungen Informationen aus dem Bauamt

Gut zu wissenmehr aus diesem Themenbereich