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Ab Mai 2011 Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit

Eine Kurzinformation zur Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit ab dem 1. Mai 2011 hat der Bezirk Sachsen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) herausgegeben. Damit soll die oft gestellte Frage, was sich ändern wird, vor allem in Bezug auf die grenzüberschreitenden Leiharbeit, die Entsendung und die Einhaltung und Kontrolle von Arbeits- und Sozialstandards kurz beantwortet werden.

Außerdem wurde im Rahmen der grenzüberschreitenden Arbeitsmarktpartnerschaft EURES-TriRegio für Grenzgänger im Dreiländereck eine Informationsbroschüre in deutscher, tschechischer und polnischer Sprache veröffentlicht. Sie enthält Grundinformationen zum Arbeitsrecht und zu Fragen der Sozialversicherung im jeweils anderen Land.

Download:
Informationen für Grenzgänger
Informationen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit

Mehr:
Sozialblatt.de: Weitere Infomationen

Beantwortet werden unter Sozialblatt.de Fragen wie:
Welche Beschränkungen gelten bis 30.04.2011?
Wer darf ab 1. Mai 2011 in Sachsen arbeiten?
Wie viele Beschäftigte aus Polen und Tschechien werden nach Sachsen kommen?
Welche Arbeits- und Entlohnungsbedingungen gelten für Beschäftigte aus Polen und Tschechien?
Was ändert sich bei der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung?
Was ändert sich bei der Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern?
Wer kontrolliert die Einhaltung der Arbeitsbedingungen und Mindestlöhne in Deutschland?

Verknüpfungen Ab Mai 2011 Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit

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