Wer Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfische oder Bienen besitzt, ist zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet. Darauf hat die Kasse, die eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist, in einer Mitteilung hingewiesen.
Gilt für landwirtschaftliche wie auch private Tierhaltung
Die Meldung und Beitragszahlung für den Tierbestand ist Vorrausetzung für eine Entschädigung im Tierseuchenfall, für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und für Beihilfen im Falle der Teilnahme an Tiergesundheitsprogrammen.
Meldestichtag zur Veranlagung des Tierseuchenkassenbeitrages für 2013 ist der 01.01.2013. Die Meldebögen werden Ende Dezember 2012 an die der TSK bekannten Tierbesitzer versandt. Wer bis zum 01.01.2013 noch keinen Meldebogen erhalten haten, sollte die TSK anrufen.
Die Meldepflicht begründet sich auf §16 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz (SächsAGTierSG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse.
Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden. www.tsk-sachsen.de eingesehen werden kann. Auf dieser Webseite finden sich auch weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Leistungen der Tierseuchenkasse, sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Außerdem können gemeldete Tierbesitzer hier ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten drei Jahre, erhaltene Leistungen, Befunde, entsorgte Tiere usw.) einsehen.
Kontakt:
Sächsische Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
Löwenstraße 7a, 01099 Dresden
Tel. 0351 – 8 06 08-0
Fax 0351 – 8 06 08-35
E-Mail info@tsk-sachsen.de
Internet: www.tsk-sachsen.de