Jährlich werden im Freistaat Sachsen – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus und die EU-Arbeitskräftestichprobe durchgeführt. Der Mikrozensus (“kleine Volkszählung”) ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht, bei der ein Prozent der sächsischen Haushalte (rund 20 000 Haushalte) zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von Schule oder Hochschule, Quellen des Lebensunterhalts, usw. befragt werden. Der Mikrozensus 2019 enthält zudem noch Fragen zu Renten- und Krankenversicherung sowie zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien.
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht Personen, sondern Wohnungen ausgewählt. Die darin lebenden Haushalte werden dann maximal in vier aufeinander folgenden Jahren befragt. Die Haushalte können zwischen der zeitsparenden Befragung durch die Erhebungsbeauftragten und einer schriftlichen Auskunftserteilung direkt an das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen wählen. Die Auswahlgrundlage bildet das Gebäuderegister des Zensus 2011.
Die Erhebungsbeauftragten legitimieren sich mit einem Sonderausweis des Statistischen Landesamtes. Sie sind zur Geheimhaltung aller ihnen bekannt werdenden Informationen verpflichtet. Alle erfragten Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.
Interessant:
Sächsische Statistiken aus dem Landesamt