Die Gemeindeverwaltung hat zum 1. Januar 2019 die Grundsteuern erhöht. Nun bitte die Kasse der Gemeindeverwaltung diejenigen Bürger, die einen Dauerauftrag für die Grundsteuerzahlungen bei Ihrer Bank hinterlegt haben, zu überprüfen, ob dieser angepasst wurde.
“Für alle Bürger, die eine Einzugsermächtigung bei uns hinterlegt haben, ändert sich das automatisch”, merkt Frau Nennemann, die für die Finanzen zuständig ist, an.
Bei den Kinderkrippen-Beiträgen müssen die Daueraufträge ebenfalls angepasst werden, die Eltern haben dafür einen neuen Bescheid erhalten. Wer per Lastschrift zahlt, braucht sich darum nicht zu kümmern.
“Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung”, so Frau Nennemann.
Kontakt:
- Frau Nennemann: Tel. 035829 630-15
- Frau Mönnich: Tel. 035829 630-16
Einzugsermächtigung erteilen:
Nach einer Information der Kasse im Schöpsboten vom April 2019.