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Umweltfragen

Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes »Buschbach«

Der Gemeinderat von Markersdorf hat am 17.09.2020 die Umstellung des Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan “Buschbach” mit Durchführung einer Umweltprüfung entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 2a Nr. 2 BauGB sowie den Entwurf des Bebauungsplanes “Buschbach” mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Planfassung vom 23.07.2020 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Begründung und der Umweltbericht in der Fassung vom 23.07.2020 wurden gebilligt.

Das Plangebiet befindet sich im Nordosten von Jauernick-Buschbach und schließt Teilflächen der Flurstücke 20/5, 22 und 24/6 der Gemarkung Jauernick-Buschbach Flur 2 ein. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Entwurf des Bebauungsplanes “Buschbach”, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 23.07.2020, liegt in der Zeit vom 12.10.2020 bis zum 16.11.2020 in der Gemeindeverwaltung Markersdorf (Zimmer 8), Kirchstraße 3, 02829 Markersdorf während folgender Zeiten

  • Montag 08:30 – 11:30 Uhr
  • Dienstag 08:30 – 11:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
  • Mittwoch 08:30 – 11:30 Uhr
  • Donnerstag 08:30 – 11:30 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
  • Freitag 08:30 – 11:30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Daneben können die Unterlagen auch im zentralen Landesportal Sachsens unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Gemeinde Markersdorf unter https://www. markersdorf.de eingesehen werden.

Folgende umweltbezogene Unterlagen liegen zur Einsichtnahme
vor:

[1] Umweltbericht, Stand: 23.07.2020
[2] Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Stand: 21.11.2019
[3] Stellungnahme des Umweltamtes des Landkreises Görlitz,
Stand: 11.11.2019
[4] Stellungnahme des Bauaufsichtsamtes des Landkreises Görlitz,
Stand: 18.11.2019
[5] Stellungnahme der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen des Landkreises Görlitz, Stand: 11.11.2019
[6] Stellungnahme des Regiebetriebes Abfallwirtschaft des Landkreises Görlitz, Stand: 11.11.2019
[7] Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsens,
Stand: 04.11.2019

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.

Folgende umweltbezogenen Informationen zu den Auswirkungen der Bebauungsplanung “Buschbach” liegen vor:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser:
• finden sich in [1], [2], [3] und [6]
• es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Geologie, Altlasten, Abfallentsorgung, Oberflächen- und Grundwasser, Auswirkungen durch das geplante Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen,

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft:
• finden sich in [1]
• es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: klimatischen Gegebenheiten vor Ort, Auswirkungen durch das geplante Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:
finden sich in [1]
• es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Bestandssituation vor Ort, Auswirkungen durch das geplante Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen (Flora), Biotope sowie Schutzgebiete:
• finden sich in [1]
• es werden Aussagen getroffen zu: aktuelle und geplante Flächennutzungen (Biotope), Auswirkungen durch das geplante Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, geplante Kompensationsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere (Fauna):
• finden sich in [1]
• es werden Aussagen getroffen zu: potentiell vorkommende Arten, Auswirkungen durch das geplante Vorhaben, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:
• finden sich in [1], [2], [3] und [5]
• es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Untersuchungsumfang, Emissionsbelastungen, natürliche Radioaktivität, Auswirkungen durch das geplante Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:
finden sich in [1], [4] und [7]
• es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Kultur- und Sachgüter (archäologische Kulturdenkmale) im Plangebiet, erforderliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan “Buschbach” unberücksichtigt bleiben.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Markersdorf, 01.10.2020

Knack
Bürgermeister

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