Mit dem Jahresbeginn 2021 sind Änderungen der sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung in Kraft getreten, konkret geht es um neue Pflichten für Einreisende aus ausländischen Risikogebieten.
Für Einreisende aus ausländischen Risikogebieten gemäß Robert Koch-Institut wird die bisherige Pflicht zur häuslichen Absonderung um die Pflicht zur unverzüglichen Vorlage eines Testergebnisses beim zuständigen Gesundheitsamt ergänzt.
Grenzpendler und Grenzgänger müssen sich ab dem 11. Januar 2021 regelmäßig und auf eigene Kosten – die eventuell vom Arbeitgeber übernommen werden – testen lassen, mindestens zweimal wöchentlich.
Tipp:
Alle amtlichen Bekannmachungen der Sächsischen Staatsregierung und Hinweise sind online einsehbar.