Wegen der weiterhin hohen Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat die Staatsregierung auf ihrer Kabinettssitzung vom 8. Januar 2021 eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Berücksichtigt wurden dabei die Beschlüsse der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin vom 5. Januar 2021. Die neue Verordnung gilt vom 11. Januar 2021 bis einschließlich dem 7. Februar 2021.
Kurzüberblick
Neben Neuregelungen gelten die Regelungen der aktuellen, noch bis zum 10. Januar 2021 gültigen Verordnung im Wesentlichen weiter. Neu aufgenommen wurden unter anderem
- noch stärkere Kontaktbeschränkungen,
- die Schließung von Schulen und Kitas bis zum 7. Februar 2021,
- Empfehlungen zu Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
- Empfehlungen zum mobilen Arbeiten sowie
- die Schließung von Solarien, Sonnenstudios, Kantinen und Mensen, soweit die Arbeitsabläufe dies zulassen.
Regelungen für den Schulunterricht
Ab dem 18. Januar 2021 gibt es lediglich für die Schüler der Abschlussklassen an Oberschulen, Förderschulen, Gymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12), Beruflichen Gymnasien (Jahrgangsstufen 12 und 13), Fachoberschulen, Abendoberschulen, Abendgymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12) und Kollegs (Jahrgangsstufen 11 und 12) wieder Präsenzunterricht. Alle anderen Kinder und Jugendlichen verbleiben in häuslicher Lernzeit.
Für Schüler der Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassenstufe 1 – 4) sowie für Kita- und Hortkinder wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten.
Änderungen bei den Schulferien
Die Zeit der Winterferien ist verändert worden: Die Winterferien beginnen nun am 31. Januar 2021 und enden mit dem 6. Februar 2021 als letzten Ferientag. Im Gegenzug werden die Osterferien verlängert, sie beginnen am 27. März 2021 und enden – wie bereits ursprünglich geplant – am 10. April 2021.
Detaillierte Informationen online
Der genaue Wortlaut der neuen Corona-Schutz-Verordnung, die Listen der Berufsgruppen mit Anspruch auf Notbetreuung sowie die Formblätter zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung sind unter www.coronavirus.sachsen.de einsehbar.
Pandemie-Situation im Landkreis Görlitz per 9. Januar 2021
Gegenüber dem Vortag wurden im Kreis Görlitz bei 148 Erwachsenen und vier Kindern neue Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen. Das Infektionsgeschehen ist über den gesamten Landkreis verteilt und unter http://coronavirus.landkreis.gr/ einsehbar.
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Aktuell sind 4.228 Personen erwiesenermaßen infiziert. Die Sieben-Tage-Inzidenz beträgt 470,87 je 100.000 Einwohner.
230 Menschen werden momentan im Landkreis Görlitz stationär behandelt, 25 davon intensivmedizinisch. Dem Gesundheitsamt des Landkreises wurden heute weitere 16 Todesfälle von an Covid-19 Erkrankten aus der Zeit vom 25. Dezember 2020 bis zum 5. Januar 2021 gemeldet. Die sieben Frauen und neun Männer starben im Alter von 63 bis 94 Jahren. Damit erhöht sich die Zahl der Todesfälle, die der Corona-Pandemie zugeordnet werden, im Landkreis Görlitz auf 551.
Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich im Landkreis Görlitz nachweislich 12.473 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. 7.694 Personen sind zum heutigen Zeitpunkt genesen.
Spätfolgen werden deutlicher
Allerdings ist die Genesung von den akuten Symptomen trügerisch, denn die Infektion kann auch bei sehr leichtem Krankheitsverlauf noch nach Monaten zu erheblichen Spätfolgen führen. Das liegt daran, dass sich das Virus über das Blut verteilt und die Blutgefäße – also praktisch jedes Organ – angreift. “Manche klagen über Lungen-, Herz- oder auch Darmbeschwerden, berichtet wird uns aber auch von Schlafstörungen, Konzentrationsmangel, Vergesslichkeit oder Depressionen. Viele Menschen fühlen sich allgemein krank, teils auch ohne klare Symptome”, wird Prof. Dr. Andreas Stallmach, Direktor der Klinik für Innere Medizin IV am Universotätsklinikum Jena unter der Überschrift “Covid-19: Genesen bedeutet nicht geheilt” zitiert. Nach unterschiedlichen Quellen betrifft das 10 bis 20, aktueller sogar bis zu 60 Prozent aller mit SARS-CoV-2 Infizierten. Im Deutschlandfunk-Interview beschrieb Prof. Dr. Stallmach die Corona-Infektion als eine Blutvergiftung mit teils gravierenden Langzeitschäden.
Wer sich mit SARS-CoV-2 infiziert hat, sollte über seine gesundheitlichen Beschwerden ein sogenanntes Corona-Tagebuch führen, in dem er oder sie die Art, die Intensität und die Zeiten, zu denen sie auftreten, festhält. Das hilft unter Umständen nicht nur Ärzten bei der Diagnose, sondern den Betroffenen selbst, mit ihren Einschränkungen besser umzugehen.
Impfung ist das kleinste Risiko
In Anbetracht des Risikos von sehr ernsten Spätfolgen einer Corona-Infektion – Mediziner sprechen vom Long- oder Post-Covid-Syndrom – dürften die gesundheitlichen Risiken der Corona-Schutzimpfung vergleichsweise sehr gering sein. Das Wirkprinzip des Biontec/Pfizer-Impfstoffs wird bereits seit immerhin fünf Jahren praktisch angewendet.
Mehr:
Informationen zur Corona-Schutzimpfung und wie man einen Impftermin erhält hat der Freistaat Sachsen auf der Webseite Coronavirus in Sachsen zusammengestellt.
Ein Beitrag der Redaktion markersdorf.de auf Basis von Informationen des Landratsamtes Görlitz und weiterer Quellen.