Anzeigen

Regional werben auf markersdorf.de! anzeigen@gemeinde-markersdorf.de
Corona-Pandemie

Neue Corona-Schutz-Verordnung ab 28. Januar 2021

Foto: amrothman, Pixabay License

Der Freistaat Sachsen hat seine Corona-Schutz-Verordnung aktualisiert, die neue Verordnung gilt vom 28. Januar bis einschließlich zum 14. Februar 2021.

Weiterhin gelten die allgemeinen Verhaltensgrundsätze, wie man sie auch dann vernünftigerweise akzeptieren würde, wenn sie nicht ausdrücklich vorgeschrieben wären:

  • die möglichst weitgehende Reduzierung von physischen Begegnungen und Kontakten mit anderen Personen
  • das Tragen einer möglichst wirksamen Atemwegsbedeckung überall dort, wo sich auch andere Menschen aufhalten oder mann ihnen begegnet, insofern nicht gleich FFP2-Masken vorgeschrieben sind
  • der möglichst weitgehende Verzicht auf Reisen, Besuche und Einkäufe
  • die Einhaltung von Hygieneregeln wie etwa Desinfektionsmittel zu benutzen und häufigeres Händewaschen, beim Einkauf möglichst wenig anfassen
  • die Einhaltung von mindestens anderthalb Metern oder besser noch mehr Abstand zu anderen Leuten

Home Office: Neu ist, dass Arbeitgebern in Fällen von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten ihren Beschäftigten anzubieten müssen, diese Tätigkeiten zu Hause auszuführen, wenn dem keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.

Religion: Weiterhin ist neu geregelt, dass die aufgestellten Hygienekonzepte von Kirchen und Religionsgemeinschaften an die besondere Infektionslage anzupassen sind.

Ausgangssperre: Landkreise und Kreisfreie Städte können die Ausgangssperre von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages aufheben, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.

Alkohol: Der Konsum von Alkohol ist auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, untersagt.

Maskenpflicht: Die Pflicht zum Tragen einer Atemwegsbedeckung bleibt überall dort bestehen, wo sich Menschen begegnen können. Eine Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes besteht bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, vor dem Eingangsbereich von und in Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie in Gesundheitseinrichtungen wie beisoielsweise Arztpraxen und für Zusammenkünfte in Kirchen und bei der Religionsausübung.
Ein medizinische Atemwegsbedeckung sind beispielsweise die verbreiteten OP-Masken, erkennbar an den Querfalten und der blau-weißen Farbe.

FFP2-Maskenpflicht: Eine Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken oder solchen nach dem vergleichbaren Standard KN95/N95 besteht für die Beschäftigten ambulanter Pflegedienste bei der Ausübung der Pflege, beim Besuch von Tagespflegeeinrichtungen, in Pflegeeinrichtungen für die Besucher sowie in Justizvollzugsanstalten, Flüchtlingsunterkünften für das Personal und die Besucher.

Maskenpflicht am Arbeitsplatz: Beschäftigte müssen in Arbeits- und Betriebsstätten mindestens medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn eine Mindestfläche von zehn Quadratmetern für jede im Raum befindliche Person unterschritten wird, der Mindestabstand von anderthalb Metern nicht eingehalten werden kann oder bei den ausgeführten Tätigkeiten mit Gefährdung durch erhöhten Aerosolaustausch zu rechnen ist.

Testpflicht: In Alten-und Pflegeheimen werden für Beschäftigte drei Tests pro Woche ab Ende der fünften Kalenderwoche 2021 verbindlich festgelegt.

Mehr:

Quarantänepflicht

Positiv getestete Personen, Kontaktpersonen der Kategorie 1 sowie Verdachtspersonen müssen sich unverzüglich absondern. Die Allgemeinverfügung zur Absonderung sowie wichtige Hinweise für betroffene Bürgerinnen und Bürger sind unter coronaabsonderung.landkreis.gr zu finden.

Bürgertelefon im Gesundheitsamt

Das Bürgertelefon im Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz ist kalendertäglich von 8 bis 16 Uhr unter Tel. 03581 663-5656 oder per E-Mail an anfragen-corona@kreis-gr.de erreichbar.

Verknüpfungen Neue Corona-Schutz-Verordnung ab 28. Januar 2021

Bekanntmachungenmehr aus diesem Themenbereich

Gut zu wissenmehr aus diesem Themenbereich