Der Freistaat Sachsen hat als Reaktion auf die Afrikanische Schweinepest die Restriktionszonen im Landkreis Görlitz erweitert.
In zwei Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen
- Nr. 25-5133/125/32 vom 26. Januar 2021:
Tierseuchenverhütung und -bekämpfung
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Erweiterung der Pufferzone und weitere Anordnungenund
- Nr. 25-5133/125/33 vom 26. Januar 2021:
Tierseuchenverhütung und -bekämpfung
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Erweiterung des gefährdeten Gebietes und weitere Anordnungen
werden die neuen Gebietskulissen des gefährdeten Gebietes und der Pufferzone festgelegt. Innerhalb dieser Zonen gelten bestimmte Auflagen und Verbote. Damit ist die Jagd auf Schwarzwild im gefährdeten Gebiet mit sofortiger Wirkung untersagt und wird durch eine angeordnete tierseuchenrechtliche Entnahme ersetzt. Die Regelungen sind zum 12. März 2021 in Kraft getreten.
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Görlitz regelt künftig die Einzelheiten zur Entnahme, sprich Abschuss. Demnach muss jedes entnommene Schwarzwild bis auf weiteres am Erlegungsort verbleiben und unter folgender E-Mail: schwarzwildmeldung@kreis-gr.de oder täglich in der Zeit von 7 bis 9 Uhr unter Tel. 03581 – 663-8822 dem Landkreis unter Angabe des genauen Erlegungsortes, des Erlegers und dessen Erreichbarkeit sowie das Gewicht des Stückes angezeigt werden.
Die Jagdausübungsberechtigten erhalten in den nächsten Tagen detailliertere Informationen zur künftigen Verfahrensweise.
Mehr:
Jagdhornsignal “Sau tot!”
Um dem Wild die letzte Ehre zu erweisen, erfolgt nach getaner Jagd an der Jagdstrecke das Totverblasen als Bestandteil des jagdlichen Brauchtums.