Der vielleicht am häufigsten zitierten Sätze aus dem Grundgesetz für die Bundesrepubik Deutschland sind jene aus Artikel 14 Absatz (2): “Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.” Da lässt sich freilich viel hineininterpretieren und manchmal wird dabei vergessen, dass das Grundgesetz im Absatz zuvor das Eigentum und das Erbrecht garantiert, nicht ohne allerdings auf gesetzliche Inhalte und Schranken verweisen.
Was aus dem Eigentum erwachsende Verpflichtungen bedeuten können, dessen sollten sich Inhaber und vor allem Erwerber älterer Wohnhäuser bewusst sein: Entsprechend des Gebäudeenergiegsetzes (GEG) – wie bereits in den Energieeinsparverordnungen (EnEV) seit 2014 festgelegt – brauchen zwar die Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die vor dem 1. Februar 2002 bereits darin gewohnt haben, dämmtechnisch nicht nachzurüsten, wenn sie aber die Wärmedämmung verbessern, dann nur nach Maßgabe des GEG, über das die Verbraucherzentrale informiert.
Wechselt allerdings der Eigentümer, dann muss der neue Besitzer – sei er nun Käufer oder Erbe – binnen zwei Jahren nachrüsten und das Gebäude entsprechend des Gebäudeenergiegesetzes energetisch modernisieren. Diese Folgekosten sollte man bei einem Erwerb gegebenenfalls tunlichst einkalkulieren – und aufgepasst: Wer die Nachrüstung unterlässt, kann mit Bußgeldern belegt werden. Gerade eine scheinbar günstige ältere Wohnimmobilie kann so gesehen schnell zum Kostengrab werden.
Nach eigenem Gutdünken mal hier ein Bauteil austauschen und dort etwas Dämmung einbauen – damit wird man den Vorschriften nicht gerecht. Wärme nimmt wie Wasser den Weg des geringsten Widerstands: Wird an nur einer Stelle besser gedämmt, entschwindet sie unter Umständen anderenorts umso stärker. “Außerdem drohen bauphysikalische Schäden”, ergänzt, nach dem Thema befragt, Hartmut Eichler vom eichler & heinrich ingenieurbüro in Görlitz. Wer etwa alte Fenster austauscht, ohne die Fassadendämmung zu beachten, könne sich Feuchte und damit Schimmel ins Haus holen. Die Ingenieure analysieren die notwendigen Ansatzpunkte und – nicht minder wichtig – die richtige Reihenfolge der energetischen Sanierungsmaßnahmen.
Das Gebäudeenergiegesetz gibt wie zuvor die EnEV für jedes Bauteil am Haus genau vor, welcher Standard – etwa für den Wärmedurchgangskoeffizienten – einzuhalten ist. Sicher kann man über manch detaillierte Regulierungswut schimpfen, andererseits: Klimaschutz dient dem Allgemeinwohl, womit die aus Eigentum resultierenden Verpflichtungen aus dem Grundgesetz im konkreten Fall sichtbar werden. Besonders bei Hausbesitzern, die auf fossile Brennstoffe setzen, sollte die Energieeinsparung angesichts der Kohlendioxidbepreisung die Sanierungskosten jedoch in überschaubarer Zeit amortisieren.
Rund um die Wärmedämmung an Gebäuden gibt es unter Laien trotz ziemlich klarer Vorschriften dennoch viele Fragen. Wie ist das, wenn im Winter in einem unsanierten Haus gar nicht alle Zimmer beheizt werden, dafür im Frühjahr die Wärme der Frühlingssonne hilft, das Gebäude zu erwärmen? Welchen Effekt bringt eine Fassadendämmung, wenn die Mauern einen halben Meter dick sind? Wie kann es sein, dass in einem Neubaublock die Heizkosten nach der energetischen Sanierung höher sind als vorher?
Angesichts der Zweifel und nicht zuletzt von Fehlannahmen scheint Expertenrat unverzichtbar; allerdings sind am Markt immer wieder schnell besohlte Fachberater anzutreffen, die jedoch nur ihr Produkt verkaufen wollen. So sollte auch bei auf den ersten Blick einleuchtenden Technologien genauer hingeschaut werden. Wer etwa die Vor- und Nachteile einer Einblasdämmung an Fassaden abwägt kommt zum Schluss, dass ohne handwerkliche Expertise, bauphysikalische Kenntnisse und Erfahrungen – zu denen auch jene gehören, die andere gemacht haben – die Sanierung durchaus mehr Schaden als Nutzen erzeugen kann.
Immer wieder – wenn auch nicht als Standard – sind mangelnde Bauherrenberatung und Bauausführung zu beklagen. Wer etwa einen Dachboden ausgebaut hat, bemerkt Fehler in der Wärmedämmung oft erst dann, wenn der Schaden enorm ist. So kann das Fazit nur lauten: Energetische Sanierung ist sinnvoll, wenn alle Maßnahmen koordiniert und fachlich einwandfrei ausgeführt werden.
Ein Beitrag der Redaktion markersdorf.de