Angesichts der Überschreitung des Grenzwertes 100 der Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Werktagen, gelten in Anwendung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung ab Dienstag, dem 23. März 2021, verschärfte Auflagen, die der Landkreis Görlitz auf seiner Webseite veröffentlich hat.
Dort stehen auch die “Allgemeinverfügung über die Aufhebung von Lockerungen” und die “Allgemeinverfügung über die Festlegung von Alkoholverbotszonen” zum Download bereit.
Schulen und Kitas
Auf Facebook teilte der Landkreis Görlitz am 21. März 2021 mit, dass Schulen und Kitas sind von den neuen Regelungen zunächst unberührt bleiben: “Hier werden erst Maßnahmen ergriffen, wenn der Inzidenzwert 100 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen überschritten wird. Dann würde die Kindertagesbetreuung und die Präsenzbeschulung (mit Ausnahme der Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge) ab der folgenden Woche nicht mehr im eingeschränkten Regelbetrieb zulässig.”
Gegenwärtig gibt es im Landkreis Görlitz in 24 Schulen und 23 Kindertageseinrichtungen bzw. Horten Coronavirus-Infektionen zu verzeichnen. Das betrifft Einrichtungen in Bertsdorf-Hörnitz, Gablenz / Jabłońc, Görlitz, Groß Düben, Großschönau, Löbau, Königshain, Kodersdorf, Neißeaue, Neusalza-Spremberg, Olbersdorf, Reichenbach/O.L., Seifhennersdorf, Weißwasser/O.L. / Běła Woda und Zittau. In den betroffenen Schulen sind 36 positive Fälle, davon acht Infektionen mit den als besonders gefährlich bekannten Mutationen, festgestellt worden. In Kindertagesstätten und Horten wurden 43 Ansteckungen nachgewiesen, davon zählen 13 zu den Mutationen.
Im Zusammenhang mit dem Infektionsgeschehen in den Gemeinschaftseinrichtungen befinden sich derzeit 550 Kontaktpersonen der Kategorie 1 in Quarantäne.