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Corona-Pandemie

Corona-Test bei medizinisch notwenigen Behandlungen entfällt

Symbolfoto: Heike Frohnhoff , Pixabay License

Per als Notbekanntmachung auf der Internetseite des Landkreises veröffentlichter Allgemeinverfügung hat der Landkreis Görlitz die Testpflicht bei körpernahen Dienstleistungen, deren medizinische Notwendigkeit von einem Arzt bestätigt wurde, aufgehoben. Die Regelung tritt am 7. April 2021 in Kraft.

Auf seiner Internetseite stellt der Landkreis unter http://schnelltest.landkreis.gr eine Übersicht kostenloser Testmöglichkeiten für sein Gebiet bereits, sachsenweit bestehende Angebote können hier eingesehen werden: https://www.coronavirus.sachsen.de/coronatests-in-sachsen-9448.html.

Das Bürgertelefon im Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz ist von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr und am Wochenende von 8 bis 13 Uhr unter 03581 663-5656 oder per E-Mail an anfragen-corona@kreis-gr.de erreichbar.

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