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Corona-Pandemie

Neue Allgemeinverfügung zur Absonderung – Update vom 28.04.2021

Ergebnis eines handelsüblichen Antigen-Schnelltests – zum Glück negativ
Ergebnis eines handelsüblichen Antigen-Schnelltests – zum Glück negativ

Update vom 28.04.2021: Diese Allgemeinverfügung ist seit heute außer Kraft. Am 27.04.2021 wurde eine neue Allgemeinverfügung zur Absonderung erlassen, die vom 28.04. bis zum 26.05.2021 gilt.

Vom 21. April bis zum 26. Mai 2021 gilt eine neue Allgemeinverfügung des Landkreises Qörlitz zur Absonderung. Es geht um die Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen. Neu sind Ausnahmen für Geimpfte und Genesene.

Neu: “enge Kontaktpersonen”

Die in der aktualisierten Allgemeinverfügung enthaltenen Regeln entsprechen den einheitlichen Vorgaben des Freistaates Sachsen. Berücksichtigt sind die geänderten Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI), wonach unter anderem nicht mehr zwischen Kontaktpersonen der Kategorie 1 und 2 unterschieden, sondern nur noch von engen Kontaktpersonen ausgegangen wird.

Neu: Ausnahmen

Zudem wurden in der Allgemeinverfügung Ausnahmen für Geimpfte und Genesene aufgenommen; befreit von der Quarantäne sind demnach zukünftig folgende Personen, sofern sie symptomfrei und immungesund sind:

  • nachweislich vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen ab dem 15. Tag nach der Zweitimpfung,
  • nachweislich einmal geimpfte Personen, die in den zurückliegenden sechs Monaten von einer Corona-Infektion genesen sind,
  • Personen, die in den zurückliegenden sechs Monaten von einer Corona-Infektion genesen sind.

Voraussetzung dafür ist der Nachweis der Impfung, vorangegangenen SARS-CoV-2-lnfektion müssen mittels PCR-Testergebnis bestätigt sein. Die Ausnahmen gelten nicht, wenn sich der sogenannte Quellfall mit einer besorgniserregenden Virusvariante infiziert hat. Gemäß der Allgemeinverfügung können durch das Gesundheitsamt während der Absonderung Testungen angeordnet werden.

Selbst nachlesen

Die Allgemeinverfügung gilt ab morgen, 21. April bis zum 26. Mai 2021 (Update: diese Allgemeinverfügung wurde durch eine weitere abgelöst, siehe oben) und kann auf der Webseite des Landkreises Görlitz eingesehen werden. Mit Inkrafttreten der neuen AV tritt die bisherige Allgemeinverfügung zur Absonderung außer Kraft.

Coronasituation per 20. April 2021

Die durch den Landkreis Görlitz ermittelte Sieben-Tage-Inzidenz beträgt auf seinem Territorium 250,87 je 100.000 Einwohner. Unterschiede zu den RKI-Zahlen ergeben sich aus den unterschiedlichen Zeitpunkten der Auswertung. 131 an Covod-19 Erkrankte sind im Landkreis Görlitz in stationärer medizinischer Behandlung, davon 21 in intensivmedizinischer.

Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich im Landkreis Görlitz nachweislich 18.009 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. Derzeit befinden sich 941 Personen mit positivem PCR-Test in häuslicher Quarantäne. Bei 1.033 Erkrankten hat die Infektion mit dem Coronavirus zum Tod geführt.

Impfgeschehen

Mit Stand vom 19. April 2021 haben im Landkreis Görlitz 43.934 Personen eine Erstimpfung und 17.558 die Zweitimpfung erhalten.

Seit heute, dem 21. April 2021, sind die Corona-Schutzimpfungen für die gesamte Priorisierungsgruppe 3 freigegeben. Ab 18 Uhr können entsprechende Termine in den Impfzentren gebucht werden. Beim Hausarzt können sich ab sofort ebenfalls alle Menschen impfen lassen, die der Priorisierungsgruppe 3 gemäß Impfverordnung des Bundes angehören.

Infektionen in Schulen und Kitas

Im Landkreis Görlitz wurden in 43 Schulen und 19 Kitas und Horten Coronavirus-Infektionen festgestellt. Das betrifft Einrichtungen in Bernstadt a. d. Eigen, Ebersbach-Neugersdorf, Görlitz, Herrnhut, Hohendubrau, Königshain, Kodersdorf, Kottmar, Krauschwitz i.d. O.L., Lawalde, Löbau, Markersdorf, Mittelherwigsdorf, Neusalza-Spremberg, Niesky, Oderwitz, Olbersdorf, Rietschen, Rothenburg /O.L., Schönau Berzdorf a. d. Eigen, Schöpstal, Seifhennersdorf, Vierkirchen, Weißwasser und Zittau.

In den betroffenen Schulen sind 80 positive Fälle – davon zwölf einer gefährlicheren Mutation – zu verzeichnen, in den Kitas und Horten wurde 25 – davon sechs solcher Mutationen – registriert. Im Zusammenhang mit dem Infektionsgeschehen in den Gemeinschaftseinrichtungen befinden sich derzeit 466 Kontaktpersonen der bisherigen Kategorie 1 in Quarantäne.

Kostenlose Schnelltest-Angebote im Landkreis Görlitz

Eine Übersicht der derzeit bekannten kostenlosen Testmöglichkeiten im Landkreis Görlitz ist auf der Internetseite zu finden und wird dort stetig aktualisiert. Sachsenweit bestehende Angebote sind ebenfalls online verfügbar.

Positiv getestete Personen und enge Kontaktpersonen sowie Verdachtspersonen müssen sich unverzüglich absondern.

Bürgertelefon im Gesundheitsamt:
Das Bürgertelefon im Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz ist montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr und am Wochenende von 8 bis 13 Uhr unter 03581 – 6 63-5656 oder per E-Mail an anfragen-corona@kreis-gr.de erreichbar.

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