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Dorfentwicklung

Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan »Buschbach«

21. April 2021: Der Frühling ist in Jauernick-Buschbach angekommen
21. April 2021: Der Frühling ist in Jauernick-Buschbach angekommen

Foto: Joachim Lehmann

Redaktionelle Wiedergabe der öffentlichen Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan “Buschbach” gemäß § 10 Baugesetzbuch

Gesetzliche Grundlage:
§ 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist
worden ist.

Begründung:
Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von max. sechs Wohneinheiten innerhalb Teilflächen der Flurstücke 20/5, 22 und 24/6 der Gemarkung Jauernick-Buschbach Flur 2 wurde durch den Gemeinderat der Gemeinde Markersdorf am 16.05.2019 der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes “Buschbach” gemäß § 2 BauGB i. V. m. § 11 BauGB gefasst. Das Bebauungsplanverfahren sollte unter Anwendung des § 13 b des BauGB durchgeführt werden.

Innerhalb der Entwurfsbearbeitung wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes reduziert, so dass im Rahmen des Entwurf- und Auslegungsbeschlusses am 17.10.2019 der Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes gefasst wurde. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in der Zeit vom 11.11.2019 bis einschließlich 12.12.2019 und die Behördenbeteiligung mit Anschreiben vom 22.10.2019 durchgeführt.

Unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen der Raumordnungsbehörden wurde das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan „Buschbach“ umgestellt und eine Umweltprüfung entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 2a Nr. 2 BauGB durchgeführt. Der erste Entwurf des Bebauungsplanes wurde als Vorentwurf gewertet. Der Beschluss zur Umstellung des Verfahrens sowie die Billigung des Entwurfs des Bebauungsplanes “Buschbach” in der Fassung vom 23.07.2020 und dessen öffentliche Auslage wurde durch den Gemeinderat am 17.09.2020 gefasst. Die öffentliche Auslegung wurde in der Zeit vom 12.10.2020 bis einschließlich 16.11.2020 durchgeführt. Die Behördenbeteiligung wurde mit Anschreiben vom 21.09.2020 durchgeführt.

Der Abwägungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 18.03.2021 unter Beschluss-Nr. 04-03/2021 gefasst.

Beschluss:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Buschbach“ mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung vom 23.07.2020 haben gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 12.10.2020 bis einschließlich 16.11.2020 öffentlich ausgelegen. Die Bedenken und Anregungen der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger hat der Gemeinderat geprüft und entsprechend des Abwägungsbeschlusses Nr. 04-03/2021 abgewogen.
  2. Aufgrund des § 10 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.11.2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, beschließt der Gemeinderat den Bebauungsplan “Buschbach” bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Fassung vom 18.03.2021 als Satzung.
  3. Die Begründung und der Umweltbericht in der Fassung vom 18.03.2021 werden gebilligt.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Genehmigung für den Bebauungsplan zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist als dann ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dauer der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Markersdorf, den 18.03.2021

Thomas Knack
Bürgermeister

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