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Tricksen unmöglich

Künftig Personalausweis mit Fingerabdrücken

Während Fingerabdrücke anfangs ausschließlich zur Täterermittlung genutzt wurden, dienen Sie heute als auch Identifikationsmerkmal etwa am Handy oder an Türschlössern und nun auch im Personalausweis
Während Fingerabdrücke anfangs ausschließlich zur Täterermittlung genutzt wurden, dienen Sie heute als auch Identifikationsmerkmal etwa am Handy oder an Türschlössern und nun auch im Personalausweis

Foto: Davie Bicker, Pixabay License (Bild bearbeitet)

Am 2. August 2021 tritt die EU-Verordnung 2019/1157 in Kraft. Damit wird per elektronisch gespeichertem Fingerabdruck die zweifelsfreie Zuordnung von Personalausweisen zu Personen möglich.

Der neue Personalausweises hat ein etwas geändertes Erscheinungsbild, denn auf der Vorderseite wird der Ländercode des ausstellenden EU-Mitgliedstaats von zwölf gelben Sternen umgeben und in einem blauen Rechteck angeordnet. Außerdem sind weitere neue Sicherheitsstandards integriert. Vor allem wird die Speicherung von zwei Fingerabdrücken im Chip des Personalausweises verpflichtend eingeführt.

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Begründet wird das mit der dann möglichen sicheren Feststellung der Identität einer Person, die sich bei einer hoheitlichen Kontrolle ausweisen muss: Wenn anhand des Lichtbilds auf dem Personalausweis Zweifel an der der Identität der sich auswesenden Person bestehen, können die Behörden der EU-Mitgliedstaaten die im Chip gespeicherten Fingerabdrücke auslesen und mit den Fingerabdrücken der Person abgleichen.

Die Meldung bedarf eines Kommentars, denn die andere Seite der Medaille ist: Nach und nach werden so die Fingerabdrücke aller Ausweisbesitzer erfasst. Sollte die Datenbank, in der die Fingerabdrücke gespeichert sind, von Kriminellen gehackt werden, besteht das Risiko des gezielten Missbrauchs von Fingerabdrücken.

Ein Beitrag der Redaktion markersdorf.de

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