Der Schwellenwert der Bettenbelegung auf den Normalstationen von 1.300 Betten nach § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 der Sächsischen Corona-Schutzverordnung wurde am 17. November 2021 den dritten Tag in Folge erreicht oder überschritten. Damit gelten ab Freitag, den 19. November 2021, im gesamten Freistaat Sachsen die Maßnahmen der Überlastungsstufe.
Hier gilt 2G
Grundsätzlich gilt die 2G-Regelung – also Zugang nur für Personen mit dem Status “Geimpft” oder “Genesen”, Ausnahmen siehe unten – nun für
- den Zugang zur Innengastronomie,
- die Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen,
- die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen mit der Ausnahme medizinisch notwendiger Behandlungen,
- die Prostitution,
- den Sport im Innenbereich,
- den Zugang zu Hallenbädern und Saunen aller Art,
- den Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich,
- den Zugang zu Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen im Innenbereich,
- die Teilnahme an touristischen Bahn- und Busfahrten, auch im Gelegenheits- und Linienverkehr und
- den Zugang zu Diskotheken, Clubs und Bars im Innenbereich.
Ausnahmen von der 2G-Regelung gelten weiterhin für Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres und für Personen, für die seitens der Ständigen Impfkommission keine Impfempfehlung vorliegt.
Das bereits während der geltenden Vorwarnstufe bestehende Zutrittsverbot für ungeimpfte und nicht genesene Personen zu Großveranstaltungen bleibt auch während der Geltung der Überlastungsstufe bestehen.
Kontaktbeschränkungen
Private Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind nur noch zwischen einem Hausstand und einer weiteren ungeimpften Person zulässig. Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres werden hier ebenso wie Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt.
In der Überlastungsstufe ist zudem das 2G-Optionsmodell nicht mehr möglich.
Versammlungen sind nur noch ortsfest zulässig und auf eine Teilnehmerzahl von maximal zehn Personen begrenzt.
Amtlich und online einsehbar
Die amtlichen Bekanntmachungen des Freistaats Sachsen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Fallzahlen zu niedrig angegeben
In den letzten Tagen ist die Zahl der gemeldeten Corona-Fälle im Landkreis Görlitz sprunghaft angestiegen. Deshalb kommt es aktuell zu Verzögerungen bei der Eingabe und Übermittlung der Befunde an die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen und infolge auch an das Robert-Koch-Institut. Das bedeutet: Die tatsächliche Anzahl an positiven Fällen liegt deutlich höher als offiziell bekanntgegeben. Das Landratsamt Görlitz ist darum bemüht, den bei den Meldungen eingetretenen Verzug schnellstmöglich abzuarbeiten. Durch diese Aktivitäten werden in den nächsten Tagen die gemeldeten Corona-Fallzahlen und der Inzidenz-Wert deutlich ansteigen.
Stand vom 18. November 2021
Am 18. November 2021 wurden im Landkreis Görlitz gegenüber dem Vortag 184 neue Infektionen (122 Erwachsene und 62 Kinder) mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 festgestellt. Die Fallzahlen sind online einsehbar.
Die am 18. November 2021 vom Landkreis ermittelte Sieben-Tage-Inzidenz lag bei 842,1 pro 100.000 Einwohner, der Wert des Robert-Koch-Instituts betrug zeitgleich 561,9. Die Abweichung ergibt sich, so das Görlitzer Landratsamt, aus den unterschiedlichen Zeitpunkten der Auswertung.
Per 18. November 2021 befanden sich 166 an Covid-19 Erkrankte in medizinischer Behandlung in den Klinika und Krankenhäusern im Landkreis Görlitz. 18 von ihnen – sie sind von 51 bis 90 Jahre alt – werden intensivmedizinisch betreut.
Seit Beginn der Pandemie im März 2020 wurden im Landkreis Görlitz 28.041 Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 registriert. Derzeit befinden sich 3.027 Personen mit positivem PCR-Test in häuslicher Quarantäne. Bislang wurden 1.879 Infektionen mit SARS-CoV-2-Mutationen nachgewiesen worden, davon sind noch 53 aktiv von Quarantäne betroffen.
Zwei weitere Todesfälle von an Covid-19 Erkrankten wurden für den 7. und den 11. November 2021 gemeldet. Es handelt sich um Männer im Alter von 80 und 85 Jahren aus Boxberg/O.L. / Hamor und Weißwasser/O.L. / Běła Woda.
Insgesamt sind bislang 1.198 Personen im Landkreis Görlitz in Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion verstorben – immerhin ungefähr jeder 210. Einwohner.
Service
- Impftermine im Landkreis Görlitz
- Formular zum Nachweis der betrieblichen Testpflicht
(unter Formulare) - Kostenlose Schnelltest-Angebote im Landkreis Görlitz
- Quarantänepflicht
Update vom 26. November 2021:
Nächtliche Ausgangssperre für Ungeimpfte und Nichtgenesene
Update vom 20. Dezember 2021:
Corona und keine Ende?