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Geflügelpest

Aufstallungsgebot im Landkreis Görlitz

Nun aber husch in den Stall!
Nun aber husch in den Stall!

Foto: Ralph, Pixabay License

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Görlitz (LÜVA) hat für die Teichgruppen Rietschen und Daubitz sowie das Teichgebiet Niederspree, den Berzdorfer See, den Olbersdorfer See, den Bärwalder See, den Quitzdorfer Stausee und die Lausitzer Neiße einschließlich des jeweils umlaufenden Gewässerrandstreifens von 500 Metern Breite die Aufstallung von Geflügel angeordnet. Das betrifft Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse – Laufvögel hingegen sind von diesem Aufstallungsgebot ausgenommen.

Hintergrund ist, wie der Görlitzer Anzeiger meldet, die steigende Nachweiszahl des hochpathogenen aviären lnfluenza-A Virus (HPAIV) bei Wildvögeln im Landkreis Görlitz sowie im Freistaat Sachsen und im Bundesgebiet insgesamt. Es muss also von einem weiteren Auftreten von HPAIV im Wildvogelbestand im Landkreis Görlitz ausgegangen werden.

Im November wurden auf einem Teich in der Nähe von Rietschen tote Schwäne gefunden, die am nationalen Referenzlabor, dem Friedrich-Loeffler-lnstitut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, positiv auf den Erreger der Geflügelpest HPAI H5N1 getestet worden sind.

Was das Aufstallungsgebot bedeutet

Sämtliches Geflügel muss in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden. Darüber hinaus weist das LÜVA nochmals dringend auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen und der gesetzlichen Verpflichtungen für Geflügelhalter hin. Diese sind verpflichtet, ihre Geflügelhaltung unter Angabe der Tierzahl, Tierart und des Standortes beim Veterinäramt Görlitz anzuzeigen; wovon auch Hobbyhalter betroffen sind.

Sollten innerhalb von 24 Stunden mehr als drei Tiere oder mehr als zwei Prozent des Bestandes sterben, so muss der Tierhalter unverzüglich einen Tierarzt hinzuzuziehen und die Geflügelpest durch geeignete Untersuchungen ausschließen lassen.

Tipp:
Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung der von der Stallpflicht betroffenen Gebiete ist unter ge
fluegelpest.landkreis.gr zu finden.

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