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Corona-Pandemie

Nächtliche Ausgangssperre für Umgeimpfte und »nicht Genesene«

FFP2-Masken gelten aktuell als eine Art Standard beim Infektionsschutz in der Corona-Pandemie
FFP2-Masken gelten aktuell als eine Art Standard beim Infektionsschutz in der Corona-Pandemie

Symbolfoto: Alexandra Koch, Pixabay License

Die durch den Landkreis Görlitz ermittelte Sieben-Tage-Inzidenz erreichte am heutigen 26. November 2021 den Wert von 2.359,1 je 100.000 Einwohner. Praktisch bedeutet das, dass sich im Landkreis Görlitz pro Woche nahezu 5.900 Personen neu mit dem Coronavirus infizieren – Tendenz steigend. 

Dass das Gesundheitssystem angesichts dieser Belastung kollabiert, die seit dem 19. November geltenden Regeln nicht mehr ausreichen und eine immer stärkere Auswahl einsetzen wird, wer noch eine angemessene Behandlung erfahren kann und wer nicht, liegt auf der Hand. Zugleich sorgt die Impfverweigerung vieler dafür, dass Leute schwer erkranken und zu früh versterben.

Es ist schon so: Wer nicht gegen das Coronavirus geimpft ist, trägt und verbreitet im Infektionsfall eine höhere Virenlast als Geimpfte. Die Argumente, sich nicht impfen zu lassen, sind angesichts einer Risikobetrachtung hanebüchen: Aus Angst davor, ein kleines Risiko einzugehen, muten Impfverweigerer sich selbst und anderen ein höheres Risiko zu. 

Längst aber ist die Impfverweigerung zum Ausdruck einer politischen Haltung, die Unverständnis gegenüber demokratischen Prinzipien zum Ausdruck bringt, geworden. “Sich nicht impfen zu lassen ist Ausdruck des Protests”, ist einer der Meinungen. “Quatsch mit Soße”, würde meine Enkeltochter das nennen – hier werden Freiheitsrechte auf den Kopf gestellt.

Freiheit ist in der Demokratie ein hohes Gut, deshalb hat beispielsweise jeder

  • das Recht, seine Gesundheit durch Tabakrauch zu ruinieren, nur darf er das nicht bei anderen und muss etwa in der Gaststätte den Gastraum zu diesem Zweck verlassen,
  • das Recht, Alkohol zu trinken und sich sogar einen anzusaufen, nur darf er dann eben nicht mehr mit dem Auto fahren, selbst wenn er nicht mehr laufen kann,
  • das Recht, nur mit einer Weihnachtsmannmütze bekleidet herumzulaufen, aber eben nicht in der Öffentlichkeit,
  • das Recht, sich nicht impfen zu lassen, nur darf er – wie beim Rauchen – andere dadurch nicht gefährden und muss unter Umständen zu Hause bleiben.

Was Impfgegner und Coronaleugner geschafft haben ist, dass Besucher nicht mehr in Alten- und Pflegeheime vorgelassen werden. Das ist zwar vernünftig, aber die Alten und ihre nächsten Verwandten leiden darunter sehr. Und mit dem Kurzurlaub wird es auch schwierig, heutige Botschaft aus Mecklenburg-Vorpommern: “Ach, aus Sachsen kommen Sie? Da können wir sie leider nicht beherbergen.”

Selbst, wer sich jetzt für einen Kurztrip einen Privatjet preiswert mieten würde, dürfte es zunehmend schwerer haben, auf dieser Welt eine Gegend zu finden, in der man als Sachse – oder Niederschlesier – noch willkommen ist. In diesen Tagen gehört Deutschland neben den USA zu den Ländern mit der höchsten Sieben-Tages-Inzidenz weltweit und Sachsen ist in Deutschland Spitzenreiter!

Zur Ausgangssperre im Landkreis Görlitz ab dem 25. November 2021

Die nächtliche Ausgangssperre ist im Grunde die logische Konsequenz davon, dass ungeimpft zu sein eben schon längst nicht mehr der Normalfall ist.

Für Ungeimpfte und jene, die nicht den Status als “genesen” haben, gilt ab dem 25. November 2021 für die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr, dass sie ihre Unterkunft nur noch aus triftigem Grund verlassen dürfen.

Triftige Gründe sind:

1.    die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben, Kindeswohl und Eigentum

2.    die Jagd zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest

3.    die Ausübung beruflicher, hochschulischer oder schulischer Tätigkeiten und kommunalpolitischer Funktionen

4.    die Wahrnehmung des notwendigen Lieferverkehrs, einschließlich Brief- und Versandhandel

5.    Fahrten von Feuerwehr-, Polizei-, Rettungs- oder Katastrophenschutzkräften zum jeweiligen Stützpunkt oder Einsatzort

6.    der Besuch von Ehe- und Lebenspartnern sowie von Partnern von Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftigen Menschen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich sowie Besuche im Sinne des § 16

7.    die Inanspruchnahme medizinischer, psychosozialer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen sowie der Besuch Angehöriger der Heil- und Gesundheitsberufe, soweit dies medizinisch erforderlich ist oder im Rahmen einer erforderlichen seelsorgerischen Betreuung

8.    die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen

9.    die Begleitung Sterbender im engsten Familienkreis

10.  unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren

Der gesamte Wortlaut der Bekanntgabe, kann unter coronavirus.landkreis.gr eingesehen werden.

Stellenweise keine Testkapazitäten mehr

Die Krankenhäuser in Zittau und Neugersdorf-Ebersbach – das ist das Klinikum Oberlausitzer Bergland, das bereits einen Aufnahmestopp verhängt hat  –  und in Weißwasser/O.L. können mangels Kapazität keine PCR-Testungen im ambulanten Bereich und keine Impfungen für die Bevölkerung anbieten. Diese Standorte konzentrieren sich auf die stationäre Versorgung ihrer Patienten.

Tipp:
Übersichten zu ambulanten Teststellen und mobilen Impfterminen im Landkreis Görlitz sind einsehbar unter schnelltest.landkreis.gr und impftermine.landkreis.gr.

Update:
20.12.2021: In der vierten Welle

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