Redaktionelle Wiedergabe der Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes BS 16 “Hochbunker Tagebau Berzdorf” am Berzdorfer See.
Der Planungsverband Berzdorfer See hat in seiner Sitzung am 06.05.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes BS 16 “Hochbunker Tagebau Berzdorf” beschlossen und am 10.02.2020 den Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes gefasst.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende
Flurstücke teilweise:
- 183/24 und 216 in der Flur 5 der Gemarkung Hagenwerder
und - 2505/7, 2511/1 und 2482/15 der Gemarkung Schönau-
Berzdorf.
Das Plangebiet befindet sich am Südufer des Berzdorfer Sees, im Bereich der ehemaligen Tagesanlagen, zwischen der Blauen Lagune und dem Ortsteil Tauchritz.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Plan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.
Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt mit Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 05.09.2022 bis zum 11.10.2022
in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss, linker Gang, während folgender Zeiten (Öffnungszeiten)
- Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
- Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
- Freitag 08:00 – 16:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Umsetzung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung in der dann aktuellen Form die Beachtung spezifischer Zugangs- und Hygieneregelungen erforderlich sein kann.
In den Auslegungsunterlagen sind auch der Umweltbericht einschließlich Artenschutzrechtliche Prüfung, Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung, Biotoptypenkartierung sowie Schallschutzgutachten als Bestandteil der Begründung enthalten.
Ebenso sind die gebündelte Stellungnahme des Landratsamtes Görlitz, die Stellungnahmen des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie sowie der Landesdirektion Dresden zu den Belangen Immissionsschutz, Naturschutz und Wasserrecht enthalten.
Folgende umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen
des Bebauungsplanes auf die Schutzgüter liegen vor:
Boden und Fläche:
- anthropogen verändertes Gelände
- dauerhafter Verlust von Böden durch Versiegelung
- Vermeidung von Vermischung der Bodenschichten
(Trennen der Mineralschicht und Mutterboden) während der Bauphase - Minimierung des Versieglungsgrades
Wasser:
- keine Verschlechterung der Wasserqualität
- kein Hochwasserüberschwemmungsgebiet
- keine Überplanung von Wasserflächen
Klima und Luft:
- geringe und nur temporäre Beeinträchtigung während
der Bauphase möglich - Gehölzpflanzungen geplant, dadurch Verbesserung des
Mikroklimas
Landschaft:
- geringe Beeinträchtigung des bereits anthropogen beeinflussten Landschaftsbildes (Bergbaufolgelandschaft) durch die Errichtung baulicher Anlagen und Entfernung von Gehölzstrukturen
- Neuanpflanzungen sowie Erhalt landschaftsprägender Vegetationsflächen als Kompensationsmaßnahme
- Anpassung der geplanten Ferienhäuser an die Umgebung
- keine Schutzgebiete oder geschützte Teile von Natur und Landschaft in der näheren Umgebung
Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt:
- anthropogen verändertes Gelände
- keine Beeinträchtigung von Waldflächen gemäß Sächs-WaldG
- Artenschutzrechtliches Gutachten liegt vor
- Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung liegt vor
- Biotoptypenkartierung liegt vor
- geschützte Biotope vorhanden (Einzelbaum, > 60 Jahre, höhlenreich und Schilfröhricht außerhalb stehender Gewässer) – Erhalt
- besonders planungsrelevante Arten, für welche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen vorgeschlagen wurden: Zauneidechse, Karmingimpel und Turmfalke
- Maßnahmen zum Erhalt/Neuanlage von Ersatzhabitaten
- Verringerung der Beeinträchtigung durch Festlegung von Bauzeiträumen sowie Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen
Mensch und die menschliche Gesundheit:
- geringe Beeinträchtigung durch erhöhten PKW-Verkehr
- Verbesserung der Freizeit- und Erholungsangebote in der Umgebung
- Schalltechnisches Gutachten liegt vor
Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter:
- Archäologischer Relevanzbereich
- unter Denkmalschutz stehende Gebäude vorhanden
- positive Auswirkung durch Gebäudesanierung
- keine negative Beeinträchtigung
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oderzur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Diese Bekanntmachung ist auch unter
einsehbar.
Im Landesportal Sachsen sind unter dem Link
die Bekanntmachung und ab dem 05.09.2022 die Auslegungsunterlageneinseh- und abrufbar.
Diese Veröffentlichung erscheint am 16.08.2022 im Amtsblatt der Stadt Görlitz sowie am 26.08.2022 im Dorfecho der Gemeinde Schönau-Berzdorf und im Schöpsboten der Gemeinde Markersdorf.
Görlitz, den 16.08.2022
gez. Octavian Ursu
Verbandsvorsitzender Planungsverband “Berzdorfer See”